Pressemitteilungen

Pressemitteilung: BGH folgt in zentralen Rechtsfragen zur Haftung der Porsche Automobil Holding SE im Zusammenhang mit dem Abgasskandal der Auffassung von TILP. Hoffnung für geschädigte Anleger.

In einem wegweisenden Beschluss vom 18. November 2025, Az.: II ZB 9/23, welcher am 28. Januar 2026 veröffentlicht wurde, wendet sich der Bundesgerichtshof (BGH) in zentralen Fragen zur Haftung der Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE) gegen die vorausgegangene Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 29. März 2023, Az.: 20 Kap 2/17, und stärkt damit die Position der Kläger deutlich.

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Pressemitteilung der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH UniImmo: Wohnen ZBI-Anlegerklage: TILP stellt Musterverfahrensantrag

Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat am 05. Mai 2025 für einen Kleinanleger eine Schadensersatzklage gegen die ZBI Fondsmanagement GmbH in ihrer Funktion als Herstellerin des Basisinformationsblattes „PRIIP“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 („PRIIP-VO“, engl. Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) und Kapitalverwaltungsgesellschaft des offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI (WKN: A2DMVS / ISIN: DE000A2DMVS1) eingereicht.

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Kirchentellinsfurt, 28.02.2025 — Fall Wirecard – Bayerische Oberste Landesgericht erlässt Teil-Musterentscheid – EY bleibt  Musterbeklagte – BGH wird entscheiden müssen

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat heute im Wege einer Teil-Musterentscheidung bezüglich des Vorlageschlusses des LG München I vom 14.03.2022, Az. 3 OH 2767/22 entschieden, dass die Fragen zur Haftung der EY GmbH & Co. KG (vormals Ernst & Young GmbH, „EY“) gegenüber geschädigten Anlegern nicht in den Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) fielen und deshalb in Einzelverfahren geklärt werden müssten.

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Kirchentellinsfurt, 24.02.2025 — Landgericht Nürnberg-Fürth sieht falschen Risikoindikator beim offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“!

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 21. Februar 2025 (noch nicht rechtskräftig) ein bereits im November 2024 ergangenes Versäumnisurteil bestätigt und entschieden, dass die ZBI Fondsmanagement GmbH es bezüglich des von ihr verwalteten offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“ künftig zu unterlassen hat, in ihren Anlegerinformationen einen Risikoindikator von 3 oder niedriger anzugeben.

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VW-Dieselgate/Anlegerklagen: LG Stuttgart zum Rechtsverstoß der Volkswagen AG bei der Erfüllung von gesetzgeberischen Umweltstandards

LG Stuttgart geht kapitalmarktrechtlich von einem „Rechtsverstoß der Volkswagen AG bei der Erfüllung von gesetzgeberischen Umweltstandards als eingetretene Tatsache“ aus sowie davon, dass sich die PSE „mit einer bei der Volkswagen AG bestehenden Insiderinformation in den Jahren 2014 und 2015 infiziert hat“ – Flügelzange von TILP trägt Früchte

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Telekom-Prozess: TILP erwartet Wende zu Gunsten der Kläger

Der Frankfurter Musterprozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom u. a. wird am Mittwoch, den 25. Januar 2012, vor dem 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt a. M. fortgesetzt. Die Verhandlung findet um 10.00 Uhr im Saal 5/6 des Gerichtsgebäudes D, Zeil 42 in Frankfurt a. M. statt.

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