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Pressemitteilung

Tilp & Kälberer Rechtsanwälte reicht Klage gegen Telekom ein

Kirchentellinsfurt, 17.04.2001

Bekanntlich vertritt die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Tilp & Kälberer, Kirchentellinsfurt bei Tübingen, eine Vielzahl von geschädigten Telekom-Aktionären.
Nach Auffassung der Kanzlei können zumindest diejenigen Telekom-Aktionäre, die ihre Aktien im Rahmen der dritten Tranche erworben haben, mit guter Erfolgsaussicht Schadensersatz von der Telekom fordern. Tilp & Kälberer hält insbesondere Prospekthaftungsansprüche nach dem Börsengesetz für gegeben, zumindest für diejenigen Aktionäre, die im Zeitraum vom 18.06.2000 bis 18.12.2000 erworben haben.

Da die Telekom außergerichtliche Bemühungen der Kanzlei Ende März 2001 zurückgewiesen hat, hat Tilp & Kälberer mit Klageschrift vom 12. April 2001 nunmehr ihre erste Klage gegen die Telekom zum Landgericht Frankfurt, Kammer für Handelssachen, eingereicht. Zahlreiche weitere Klagen werden folgen.
Da Prospekthaftungsansprüche einer kurzen Verjährungsfrist unterliegen, die sich ab Kenntnis vom Prospektmangel auf lediglich 6 Monate verkürzt, ist schnelles Handeln geboten.

Neben weiteren Prospektmängeln wird die Klage zentral damit begründet, dass die Telekom bewusst falsche Angaben zum Wert ihres Immobilienvermögens machte und in diesem Zusammenhang auch bewusst Tatsachen verschleierte und verschwieg. So erwähnt der Prospekt mit keinem Wort, dass es innerhalb des Unternehmens erhebliche Uneinigkeit hinsichtlich des Immobilienbewertungsmethodik und den sich daraus ergebenden Werten gab, dass der Telekom die Immobilienbewertungsproblematik testierende Gutachten vorliegen, die sogar erheblich höhere Abbewertungen forderten bzw. Rückstellungen verlangten. Verschleiert wurde der Umstand, dass nicht mehr betriebsnotwendiges Immobilienvermögen als noch betriebsnotwendig bilanziert wurde. Scheinnutzungen und Scheinvermietungen wurden nicht offen gelegt.
Die Gesamtstückzahl der in der dritten Tranche emittierten Aktien beläuft sich auf Mio. 230. Da sich der niedrigste Ausgabekurs auf Euro 63,50 belief, und der Prospekthaftungsanspruch die Telekom zur Rücknahme der Aktien gegen Erstattung des Kaufpreises (gedeckelt mit dem Emissionskurs) verpflichtet, bzw. bei bereits erfolgtem Verkauf zur Differenzzahlung, birgt die Klage für die Telekom ein Risiko in Milliardenhöhe.

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