Zunächst hatten drei Gesellschaften der Nürnberger „Project“-Immobiliengruppe mit Sitz in Nürnberg Insolvenz beantragt. Die Project-Immobiliengruppe plant und baut deutschlandweit Immobilien. Für mehr als 30.000 AnlegerInnen und rund 1.800 WohnungskäuferInnen geht die Zitterpartie bei der Project-Gruppe weiter. Am 01. September 2023 hat der vorläufige Insolvenzverwalter eine weitere Pressemitteilung herausgegeben. Er gab bekannt, dass 56 der insgesamt 118 Projektgesellschaften Insolvenzanträge gestellt haben. Weitere Insolvenzanträge von Projektgesellschaften sollen folgen. Dies Aussagen erscheinen auf den ersten Blick besorgniserregend für Anleger und Wohnungskäufer.
Nachrichten wie diese sind für alle beteiligen Investoren nie gut. Die Erfahrung zeigt aber, dass es gerade in solchen Zeiten von immenser Wichtigkeit ist, Ruhe zu bewahren, die eigene Rechtsposition zu kennen und nicht vorschnell zu handeln. Dies primär dann, wenn Nachrichten und Informationen aus dem Internet dazu verleiten sollen.
Ja, Anleger sind betroffen, zumindest mittelbar. Aber: Die Fonds sind regelmäßig als sogenannte Eigenkapitalfonds aufgelegt worden. Die Frage, ob also auch eine Fondsgesellschaft Insolvenzantrag wird stellen müssen, ist Anfang September 2023 noch völlig offen.
„PROJECT Immobilien: „Bauprojekte möglichst fertig bauen.“
01. September 2023 Verfahren
Bauprojekte der Nürnberger „PROJECT Immobilien“-Gruppe stellen Insolvenzantrag.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Volker Böhm: „Unser Ziel ist es, so viele Bauprojekte wie möglich fertig zu bauen.“
Weitere Insolvenzanträge für Projektgesellschaften geplant.
Nürnberg. 56 der 118 Projektgesellschaften der Nürnberger „PROJECT Immobilien“-Gruppe haben Insolvenzanträge gestellt. Darunter befinden sich 33 Projektgesellschaften mit laufenden oder nahezu abgeschlossenen Bauprojekten. Bei den übrigen Gesellschaften, die Insolvenzantrag gestellt haben, handelt es sich um reine Grundstücksgesellschaften oder Altgesellschaften, deren Bauprojekte bereits vollständig abgeschlossen sind. Bei den Projektgesellschaften sind keine Arbeitnehmer beschäftigt. Weitere Insolvenzanträge von Projektgesellschaften sollen folgen.
„Durch die Insolvenzverfahren erhalten wir weitere Optionen für die laufenden Bauprojekte“, betonte Volker Böhm von Schultze & Braun, vorläufiger Insolvenzverwalter der „PROJECT Immobilien“ Holding-Gesellschaft „Project Real Estate AG“ (PRE) und der operativen Gesellschaft „Project Immobilien Management GmbH“ (PMG). „Unser Ziel ist es, die Bauarbeiten bei möglichst vielen Bauprojekten wieder aufzunehmen und diese Projekte fertig zu bauen.“
Das Projektmanagement für die Bauprojekte der Projektgesellschaften liegt in den Händen der insolventen „PROJECT Immobilien“-Gruppe. Deshalb standen die Bauarbeiten bei allen Bauprojekten bereits seit einigen Wochen still. Allerdings weisen Baufortschritt und die finanzielle Situation bei den einzelnen Projektgesellschaften große Unterschiede auf. Davon ist es abhängig, welche Optionen für die Fortsetzung und den Abschluss der Bauarbeiten zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund wurde Volker Böhm vom zuständigen Insolvenzgericht als Sachverständiger eingesetzt, mit dem Auftrag, die Finanzsituation und Fortführungsoptionen der einzelnen Gesellschaften zu prüfen.
„Es haben bereits Investoren und Generalunternehmer Interesse bekundet, bei der Fertigstellung der Bauprojekte zu unterstützen“, ergänzte Böhm. „Viele der Projekte sind bereits weit fortgeschritten, sodass hier eine Fertigstellung in absehbarer Zeit möglich ist, wenn die Finanzierung gesichert ist. Aber auch für Projekte in früheren Baustadien kann es Lösungen geben. Wir stehen bereits mit potenziellen Vertragspartnern in Gesprächen. Sobald wir hier konkrete Lösungen erarbeitet haben, werden auch die Käufer detailliert unterrichtet.“ Auch für die PROJECT Immobilien-Gruppe gibt es inzwischen erste Interessenten.
Die Liste aller Projektgesellschaften mit laufenden Bauprojekten, die Insolvenzantrag gestellt haben, finden Sie hier. Bereits beendete Projekte oder reine Grundstücksprojekte sind darin nicht berücksichtigt.“ (Quelle. schulze-braun.de)
Gerne bewerten wir Ihren Sachverhalt und erstellen Ihnen eine kostenlose rechtliche Ersteinschätzung. Bitte füllen Sie daher folgende Eingabefelder aus, sodass wir uns mit Ihnen schnellstmöglich in Verbindung setzen können:
Zuvorderst müssen die jeweiligen Rechtsstellungen unterschrieben werden.
Anleger/Anlegerin: Beteiligung in Form eines AIF-Fonds, der Geldmittel für die Finanzierungsgesellschaften einsammelt und bereitstellt (wohl nur mittelbar von den Auswirkungen der Insolvenzanträge betroffen).
Investor, also Käufer/Käuferin einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie (je nach Objektgesellschaft unmittelbare Betroffenheit möglich).
Meinung TILP: Ein wesentlicher Schlüssel wird sein, dass die Gesellschafter (also die Anleger und Investoren) einer jeden Gesellschaft sich gut informieren und möglichst einheitlich vorgehen. Eine Zersplitterung durch Gesellschafterstreitigkeiten könnte die aus unserer Sicht gute Basis gefährden.
TILP bietet allen Anlegern und Investoren an, die Sach- und Rechtslage intensiv zu prüfen und Sie entsprechend zu informieren. Dies erfolgt zunächst kostenfrei.
Ob und welche (dann kostenpflichtige) anwaltliche Tätigkeit noch erforderlich sein wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Hierunter könnte die (einheitliche) Vertretung von Anlegern und Investoren auf etwaigen Gesellschafterversammlungen fallen. Hierüber können Sie aber frei zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
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