19.03.2026
Aktuell drei Gesellschaften von Sicherungsmaßnahmen betroffen
Das Amtsgericht Lingen (Ems) veröffentlichte Sicherungsmaßnahmen für Cleantech Infrastruktur GmbH (Az.: 18 IN 98/25), die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Az.: 18 IN 100/25) sowie die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Az: 108 IN 98/25). Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Dr. Christoph Morgen von Brinkmann & Partner aus Münster bestellt. Für Betroffene ist es wichtig, die Entwicklungen aktiv zu verfolgen.
In der zuletzt veröffentlichten Leistungsbilanz von ThomasLloyd per Ende 2021 waren kumulierte Platzierungen mit strukturierten Produkten, Anleihen und alternativen Investmentfonds von 1,71 Milliarden Euro ausgewiesen. Als international tätige Anbieterin von Investments in nachhaltige Energie und Infrastruktur legte die ThomasLloyd-Gruppe unter anderem die Cleantech-Fonds auf.
Drei Insolvenzbekanntmachungen zeigen wenig erfreuliche Aussichten für Anlegerinnen und Anleger:
1.Cleantech Infrastruktur GmbH
Zu den Angeboten der Gesellschaft zählten insbesondere nachrangige Namens-Teilschuldverschreibungen mit fester Verzinsung. Sie wurden anfangs entsprechend ihrer Laufzeit unter den Bezeichnungen ThomasLLoyd Festzins 6, 12 und 24 vertrieben. Spätere Angebote trugen die Namen CTI 1 D, CTI 1 D SP und CTI 2 D.
Für das Jahr 2022 wurde der letzte aussagekräftige Jahresabschluss im Handelsregister hinterlegt. Ein in englischer Sprache verfasster Abschluss für das Jahr 2024 weist ein Vermögen aus, das im Wesentlichen aus Forderungen (12 Millionen Euro) gegen sowie sonstige Ausleihungen (14,1 Millionen Euro) an verbundene Unternehmen besteht.
2.Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH
Im Bundesanzeiger finden sich Jahresabschlüsse lediglich bis einschließlich 2020. Damals waren Genussrechte und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 6,7 Millionen Euro bilanziert. Aktuellere Zahlen liefert ein Verschmelzungsvertrag mit der Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure Asia Holding GmbH. Das angegebene Emissionsvolumen beträgt in Summe 23,9 Millionen Euro.
3.Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH
Die Holdinggesellschaft erhielt hunderte Millionen an Anlagekapital von den geschlossenen Fonds Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI VARIO D), Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 5 D) und Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 9 D).
Im Handelsregister sind nur Jahresabschlüsse bis einschließlich 2021 abrufbar. Damals standen Verbindlichkeiten in Höhe von 589 Millionen Euro einem Vermögen von 368 Millionen Euro gegenüber. Die bilanzielle Überschuldung betrug somit 221 Millionen Euro. In einer vorläufigen, nur in englischer Sprache vorliegenden Bilanz zum Ende des Jahres 2023 belief sich das negative Eigenkapital auf 179,3 Millionen Euro bei Verbindlichkeiten von 617,8 Millionen Euro.
Hintergrund der Verzögerungen seien bislang nicht aufgestellte Jahresabschlüsse. Hierfür macht die Geschäftsführung unter anderem Verwerfungen rund um Corona verantwortlich. Dies kann nach Ansicht von TILP kaum noch als tragfähige Begründung herhalten.
Von den finanziellen Schwierigkeiten besonders betroffen sind folgende Cleantech-Fonds (Gesellschaften):
Neben der finanziell angespannten Lage erweist sich auch die Kommunikation von ThomasLloyd mit den Anlegern als fragwürdig: Nach bisherigen Erfahrungen stellt ThomasLloyd seinen Anlegern nur das Nötigsten an Informationen zur Verfügung.
Hinter ThomasLloyd verbirgt sich schon ausweislich der Verkaufsprospekte ein komplexes Netz von verschiedenen Kapital- und Personengesellschaften. Neben dieser schon in der Kapitalanlage bereits angelegten Komplexität, expandiert ThomasLloyd auch zunehmend ins Ausland.
Am 24. Juni 2024 veröffentlichte das Amtsgericht Osnabrück, dass die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH aufgrund des Verschmelzungsplans über die grenzüberschreitende Verschmelzung zur Aufnahme mit der ThomasLloyd Climate Solutions B.V. verschmolzen ist.
Nach der Einschätzung von TILP hat sich durch diese grenzüberschreitende Verschmelzung und durch den Bezug zu ausländischen Rechtsordnungen die ohnehin angespannte Lage für die Anleger nicht verbessert. Auch ist es für Anleger wegen der gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen von ThomasLloyd inzwischen kaum mehr (klar) ersichtlich, wie sie selbst als Gesellschafter einer Personengesellschaft an einem wirtschaftlichen Erfolg von ThomasLloyd insgesamt partizipieren können.
Im Januar 2025 wurde bekannt, dass ThomasLloyd sogar gerichtlich gegen Anleger vorgeht, wenn diese ihrerseits scheinbar ihre Zahlungen nicht leisten.
ThomasLloyd etablierte sich als Anbieter verschiedener Kapitalanlagen mit Fokus auf nachhaltige Investments und erneuerbare Energien. Als Investitionsmöglichkeiten bot ThomasLloyd privaten Anlegern unter anderem direkten Kommanditbeteiligungen oder Treuhandbeteiligungen in diversen Gesellschaften – bspw. „Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaften mbH & Co. KG“ – oder Anleihen an.
Im Jahr 2020 wurden erste Berichte über finanzielle Schwierigkeiten und Verzögerungen bei bestimmten „Produkten“ veröffentlicht.
Im Jahr 2022 mehrten sich die Berichte um Liquiditätsprobleme bei einigen Projekten.
Die Cleantech-Fonds CTI 20, CTI Vario D, CTI 5D und CTI 9D befinden sich auf der Warnliste für Geldanalgen der Stiftung Warentest (Stand: 17. Juli 2024).
ThomasLloyd bot auch Genussbeteiligungen an, bei denen ebenfalls die vertraglich vereinbarten Auszahlungen seitens ThomasLloyd nicht geleistet wurden.
Anleger verfolgten hier ihre Ansprüche gerichtlich, sodass inzwischen eine Vielzahl an Gerichtsurteilen vorliegt, aufgrund derer die jeweiligen Gesellschaften von ThomasLloyd zur Zahlung der eingeklagten Summen verurteilt wurden. Dies ist auch teilweise bereits obergerichtlich bestätigt (bspw. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. April 2025 – 23 U 74/24).
Angesichts der Vielzahl an national und international mit der ThomasLloyd-Gruppe verbundenen Unternehmen geht es nicht nur darum, wie viel Geld tatsächlich in nachhaltigen Energie- und Infrastrukturinvestments steckt, sondern ob diese drei Insolvenzverfahren nur den Beginn weiterer Verfahren markieren.
Zahlreiche bereits gewonnene Rechtsstreitigkeiten betreffen Sonderfälle und sind nicht auf alle ThomasLloyd-Anlagen übertragbar. Ohne ein dahinterliegendes Gesamtkonzept produziert jede schnell eingereichte Klage zusätzliche Kosten, vergrößert den Schaden und sorgt letztendlich dafür, dass alle Anteile am zu verteilenden Kuchenstück kleiner werden.
Dem entgegengesetzt folgt unsere Kanzlei dem Grundsatz „ex unitate vires“ – frei übersetzt: aus der Einheit folgt Stärke.
Für Betroffene bestehen die Vorteile von Sammelklagen unter anderem darin, dass ihre Ansprüche nicht nur effizienter, sondern darüber hinaus auch kostengünstiger durchgesetzt werden können.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei TILP prüft fortlaufend mit Hochdruck die Sach- und Rechtslage, damit Anleger ihre Ansprüche nicht nur rechtlich erfolgreich, sondern auch wirtschaftlich erfolgreich gegen ThomasLloyd durchzusetzen können.
Gleichzeitig prüft TILP für betroffene Anleger auch, ob sich diese gegen die Vorwürfe von ThomasLloyd um scheinbar ausgebliebene Zahlungen erfolgreich verteidigen können.
Darüber hinaus bietet TILP Anlegern Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten an. Registrieren Sie sich hierzu über das Registrierungsformular.
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