ThomasLloyd

Anleger zeigen sich zunehmend besorgt um ihre Einlagen bei der „ThomasLloyd Group“ (im Folgenden: ThomasLloyd), die sich selbst als führend im Bereich der erneuerbaren Energien bewirbt.

Schon seit geraumer Zeit werden versprochene Auszahlungen von ThomasLloyd nicht geleistet. Derzeit ist unklar, ob und wann die ausstehenden Zahlungen beglichen werden.

Tilp Rechtsanwälte, Thomas Lloyd,

Überblick:

Hintergrund der Verzögerungen seien bislang nicht aufgestellte Jahresabschlüsse. Hierfür macht die Geschäftsführung unter anderem Umwerfungen rund um Corona verantwortlich. Dies kann nach Ansicht von TILP kaum noch als tragfähige Begründung herhalten.

Von den finanziellen Schwierigkeiten besonders betroffen sind folgende Cleantech-Fonds:

  • CTI 20,
  • CTI Vario D,
  • CTI 5D und
  • CTI 9D.

 

Neben der finanziell angespannten Lage, erweist sich auch die Kommunikation von ThomasLloyd mit den Anlegern als fragwürdig: Nach bisherigen Erfahrungen stellt ThomasLloyd seinen Anlegern nur das Nötigsten an Informationen zur Verfügung.

Hinter ThomasLloyd verbirgt sich schon ausweislich der Verkaufsprospekte ein komplexes Netz von verschiedenen Kapital- und Personengesellschaften. Neben dieser schon in der Kapitalanlage bereits angelegten Komplexität, expandiert ThomasLloyd auch zunehmend ins Ausland.

Am 24. Juni 2024 veröffentlichte das Amtsgericht Osnabrück, dass die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH aufgrund des Verschmelzungsplans über die grenzüberschreitende Verschmelzung zur Aufnahme mit der ThomasLloyd Climate Solutions B.V. verschmolzen ist.

Nach der Einschätzung von TILP hat sich durch diese grenzüberschreitende Verschmelzung und durch den Bezug zu ausländischen Rechtsordnungen die ohnehin angespannte Lage für die Anleger nicht verbessert. Auch ist es für Anleger wegen der gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen von ThomasLloyd inzwischen kaum mehr (klar) ersichtlich, wie sie selbst als Gesellschafter einer Personengesellschaft an einem wirtschaftlichen Erfolg von ThomasLloyd insgesamt partizipieren können.

Im Januar 2025 wurde bekannt, dass ThomasLloyd sogar gerichtlich gegen Anleger vorgeht, wenn diese ihrerseits scheinbar ihre Zahlungen nicht leisten.

Hintergrund:

ThomasLloyd etablierte sich als Anbieter verschiedener Kapitalanlagen mit Fokus auf nachhaltige Investments und erneuerbare Energien. Als Investitionsmöglichkeiten bot ThomasLloyd privaten Anlegern unter anderem direkten Kommanditbeteiligungen oder Treuhandbeteiligungen in diversen Gesellschaften – bspw. „Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaften mbH & Co. KG“ – oder Anleihen an.

Im Jahr 2020 wurden erste Berichte über finanzielle Schwierigkeiten und Verzögerungen bei bestimmten „Produkten“ veröffentlicht.

Im Jahr 2022 mehrten sich die Berichte um Liquiditätsprobleme bei einigen Projekten.

Die Cleantech-Fonds CTI 20, CTI Vario D, CTI 5D und CTI 9D befinden sich auf der Warnliste für Geldanalgen der Stiftung Warentest (Stand: 17. Juli 2024).

Empfehlung:

Wegen des komplexen  Sachverhalts ist es für Anleger von elementarer Bedeutung, sich regelmäßig auf dem Laufenden zu halten, um ihre potenziellen Ansprüche zu sichern.

Ausweislich der bisherigen Erkenntnisse verschließt sich ThomasLloyd den berechtigten Sorgen der Anleger und verpasst damit die Chance auf einen offenen und konstruktiven Dialog. Betroffenen Anlegern bleibt daher wohl nur noch der Rechtsweg.

Weiteres:

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei TILP prüft fortlaufend mit Hochdruck die Sach- und Rechtslage, damit Anleger ihre Ansprüche nicht nur gerichtlich, sondern auch wirtschaftlich erfolgreich gegen ThomasLloyd durchzusetzen können.

Gleichzeitig prüft TILP für betroffene Anleger auch, ob sich diese gegen die Vorwürfe von ThomasLloyd um scheinbar ausgebliebene Zahlungen erfolgreich verteidigen können.

Darüber hinaus bietet TILP Anlegern Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten an.

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Christoph Walker
Rechtsanwalt
Alexander Heinrich
Partner | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht