Daimler-Anlegerklagen wegen verbotener Abschalteinrichtungen: Landgericht Stuttgart eröffnet den Weg ins Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gegen die Daimler AG – Musterverfahrensantrag der Kanzlei TILP für zulässig erklärt – Daimler drohen Ansprüche in Milliardenhöhe – Kostenfreie Registrierung für Aktionäre und Anleiheerwerber unter www.daimler-klage.de
Kirchentellinsfurt, 04.01.2019
Das Landgericht (LG) Stuttgart hat unter dem Verkündungsdatum 27. Dezember 2018 mit Beschluss zum Aktenzeichen 29 O 204/18, dem Kläger gestern zugestellt, den Weg ins Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Daimler AG für die Anlegerklagen wegen verbotener Abschalteinrichtungen eröffnet. Damit hat das LG den diesbezüglichen Antrag der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) für zulässig erklärt. Diese hatte den Musterverfahrensantrag für einen von ihr vertretenen Kläger am 22. Juni 2018 mit seiner Klage gegen die Daimler AG auf Schadensersatz wegen unterlassener und fehlerhafter Kapitalmarktinformationen über die Risiken der Verwendung verbotener Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen gestellt. Das vom LG Stuttgart im Klageregister dazu eingetragene Feststellungsziel lautet wie folgt: „Die Beklagte hat gegen § 15 Abs. 1 S. 1 WpHG a.F. verstoßen, indem sie es unterließ, ihre Entscheidung über den Einsatz verbotener Abschalteinrichtungen in der Modellreihe Mercedes C 220d im Herstellungszeitraum Dezember 2013 bis Mai 2018 unverzüglich zu veröffentlichen.“
Daimler tief in Abgasskandal verstrickt
Nach der Rechtsauffassung von TILP hat sich Daimler jedenfalls ab dem Jahr 2012 wegen einer Reihe von unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber seinen Aktionären sowie Erwerbern sonstiger Wertpapiere der Daimler AG schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind vor allem Wertpapierkäufe im Zeitraum vom 10. Juli 2012 bis 11. Juni 2018. Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl Anleger, welche die Wertpapiere bis zum 11. Juni 2018 gehalten haben wie auch solche, die sie bereits zuvor veräußert haben. „Das Kraftfahrtbundesamt ordnete mit Bescheiden vom 23. Mai 2018 und 3. August 2018 einen amtlichen Rückruf in Bezug auf Daimler-Dieselfahrzeuge wegen des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen an. Nach unserer festen Rechtsüberzeugung hätte Daimler den Kapitalmarkt über die aus diesem Einbau resultierenden Risiken informieren müssen“, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP. „Erschwerend kommt hinzu, dass Daimler auch nach der Aufdeckung des Abgasskandals bei Volkswagen noch die Unschuldige spielte. So erklärte der Vorstandsvorsitzende Dieter Zetsche noch am 26. September 2015 öffentlich, dass Daimler keine unzulässigen Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen verbaut habe“, betont TILP-Anwalt Axel Wegner. Fazit von Rechtsanwalt Tilp: „Die Aussage von Herrn Dr. Zetsche war unseres Erachtens schlicht unwahr. Stattdessen steckt auch Daimler offenbar knietief im Abgassumpf.“
Daimler drohen Ansprüche in Milliardenhöhe
Die Schadensperiode erstreckt sich nach Auffassung von TILP zumindest auf Wertpapiererwerbe vom 10. Juli 2012 bis 11. Juni 2018. Der Höchstkurs der Daimleraktie belief sich in dieser Zeit auf rund 95 Euro, aktuell liegt der Kurs bei rund 45 Euro. Einklagbar sind sowohl Kursdifferenz- wie Rückabwicklungsschäden. „Daraus resultiert ein Milliardenrisiko für Daimler“, schätzt Rechtsanwalt Wegner.
Musterverfahren nach KapMuG im Jahr 2019
Die jetzige Veröffentlichung des Musterverfahrensantrages ist der zentrale erforderliche Schritt auf dem Weg zum Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. TILP wird durch Anträge für weitere Kläger nunmehr die erforderliche formelle Voraussetzung herbeiführen, um schnellstmöglich einen Vorlagebeschluss des LG Stuttgart zu erstreiten, der das Musterverfahren nach KapMuG vor dem OLG Stuttgart sodann final eröffnet. „Die Chancen auf einen Prozesserfolg geschädigter Anleger erhöhen sich erfahrungsgemäß durch ein KapMuG-Musterverfahren deutlich. Denn die Kläger streiten dort, anders als in einer individuellen ZPO-Klage, gemeinsam für ihr Recht“, erläutert Rechtsanwalt Tilp den wesentlichen Vorteil eines Musterverfahrens.
Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung für geschädigte Anleger und Investoren
Für die geschädigten Erwerber von Wertpapieren der Daimler AG besteht die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung. TILP kooperiert in diesem Fall exklusiv mit den Gesellschaften DRRT und Therium, die interessierten Geschädigten über TILP die Finanzierung einer Klage ohne jegliches Kostenrisiko gegen reine Erfolgsbeteiligung anbieten. TILP hat eine Plattform unter www.daimler-klage.de eingerichtet, auf der sich geschädigte Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann ebenfalls kostenfrei weitere Informationen erhalten.