TILP

Die Kanzlei für Bank- & Kapitalmarktrecht

Wegbereiter für Anlegerrechte

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (“TILP”) ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

TILP ist eine Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht. TILP hat dieses Rechtsgebiet seit 1994 maßgeblich durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und engagierter Öffentlichkeitsarbeit geprägt und weiter entwickelt.

Wichtige Mitteilungen

Kirchentellinsfurt, 28.02.2025 — Fall Wirecard – Bayerische Oberste Landesgericht erlässt Teil-Musterentscheid – EY bleibt  Musterbeklagte – BGH wird entscheiden müssen

Kirchentellinsfurt, 28.02.2025 — Fall Wirecard – Bayerische Oberste Landesgericht erlässt Teil-Musterentscheid – EY bleibt  Musterbeklagte – BGH wird entscheiden müssen Das Bayerische Oberste Landesgericht hat heute im Wege einer Teil-Musterentscheidung bezüglich des Vorlageschlusses des LG München I vom 14.03.2022,  Az.

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Kirchentellinsfurt, 24.02.2025 — Landgericht Nürnberg-Fürth sieht falschen Risikoindikator beim offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“!

Kirchentellinsfurt, 24.02.2025 — Landgericht Nürnberg-Fürth sieht falschen Risikoindikator beim offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“! Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 21. Februar 2025 (noch nicht rechtskräftig) ein bereits im November 2024 ergangenes Versäumnisurteil bestätigt und entschieden, dass die ZBI

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FOKUS THEMA

Der Fall Wirecard AG

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Pressemitteilungen

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Kirchentellinsfurt, 24.02.2025 — Landgericht Nürnberg-Fürth sieht falschen Risikoindikator beim offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“!

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Reform des Kapitalanleger Musterverfahrensgesetzes — TILP erreicht entscheidende Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts

Reform des Kapitalanleger Musterverfahrensgesetzes — TILP erreicht entscheidende Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts – Erstmals Regelung zur Informationsgewinnung und Beweiserleichterung im Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

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