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Pressemitteilung

OLG Frankfurt billigt Vergleich im Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom AG.

OLG Frankfurt billigt Vergleich im Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom AG. Musterklägerkanzlei TILP erreicht zusammen mit Doerr Kuhn Plück + Partner Vergleich zugunsten von vielen tausend Anlegern im KapMuG-Musterverfahren DT 3. Erste Vergleichszahlungen noch in diesem Jahr.

Kirchentellinsfurt, 23.11.2021

Im heutigen Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem OLG Frankfurt im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom AG (Az. 23 Kap 1/06) hat der Senat den zwischen der Musterbeklagten Deutsche Telekom AG und dem Musterkläger, vertreten durch TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP), und der größten Klägergruppe, vertreten durch Doerr Kühn Plück + Partner (Plück), ausgehandelten Vergleich gebilligt und empfiehlt allen Klägern dessen Abschluss. Damit endet der Mammut-Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) um den dritten Börsengang (DT 3) der Deutschen Telekom AG nach insgesamt 20 Jahren Verfahrensdauer mit einem rechtshistorischen Erfolg für die Kläger.

Der Vergleich beinhaltet für die Telekom-Kläger im Wesentlichen drei Punkte:

  1. den vollständigen Ausgleich des Erwerbschadens,
  2. 70% der aufgelaufenen Prozesszinsen,
  3. die überwiegende Erstattung der für die Kläger angefallenen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren.

Nachdem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 15.12.2020 (Az. XI ZB 24/16) das DT 3-Musterverfahren über zentrale verallgemeinerungsfähige Voraussetzungen zu Gunsten der Kläger abschließend entschieden hatte, traten ab Mai 2021 die Musterbeklagte Deutsche Telekom AG, unterstützt durch die Beigeladene Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau, sowie der Musterkläger, vertreten durch TILP (federführend Rechtsanwalt Peter Gundermann), und die größte Klägergruppe, vertreten durch Rechtsanwalt Ralf Plück, in intensive Vergleichsverhandlungen ein: Die erzielten Vergleichsergebnisse wurden sodann mit weiteren wesentlichen Anlegervertretern, wie etwa dem DSW, erörtert und durch diese gebilligt.

„Heute ist ein sehr guter Tag für alle Telekom-Kläger. Der lange Kampf ums Recht hat sich am Ende gelohnt. Vor allem zeigt das DT3-Musterverfahren, dass Musterverfahren nach dem KapMuG die oft geforderte Nagelprobe bestanden haben. Ohne das KapMuG-Musterverfahren hätten die Kläger diesen Erfolg nicht erringen können, sondern sehr wahrscheinlich alle Verfahren verloren. Das KapMuG bündelt die Kräfte aller Anleger, damit entsteht ein wirksames Gewicht gegen die Marktmacht des Gegners“, sagt der Tübinger Rechtsanwalt Peter Gundermann, Geschäftsführer von TILP, welcher die Vergleichsverhandlungen für den Musterkläger federführend zum Abschluss gebracht hat.

„Der lange Marsch durch die Instanzen ist endlich entschieden. Ohne den tatkräftigen Einsatz der Prozessvertreter der Kläger und der Beklagten hätte ein Ergebnis allerdings noch Jahre, wenn nicht Jahrzehnte auf sich warten lassen“, ergänzt Rechtsanwalt Ralf Plück, als Vertreter der größten Klägergruppe.

Die ersten Kläger sollen noch im Jahr 2021 Vergleichszahlungen erhalten. Das zwischen den Musterparteien ausgehandelte Vergleichsergebnis wird nun allen vergleichsberechtigten Klägern angeboten. Erklärtes Ziel ist es, den ersten Klägern noch in diesem Jahr die Vergleichszahlungen zukommen zu lassen. Alle weiteren vergleichsberechtigten Kläger sollen bis Ende Juni 2022 ein konkretes Angebot zum Abschluss eines Vergleichs auf Basis des Vergleichsergebnisses vorgelegt werden. Das Vergleichsergebnis nimmt auch Rücksicht auf die lange Verfahrensdauer. Im Rahmen der Vergleichsabwicklung soll vor allem die Beibringung erforderlicher Nachweise nicht vor allzu großen Hürden stehen. Dadurch wurde zugunsten der Kläger insbesondere die Tatsache berücksichtigt, dass etwaige Aufbewahrungsfristen der Banken bereits verstrichen sind und unter Umständen keine Nachweise mehr zu erbringen wären.

Hinweis:

Unter https://www.tilp.de/deutsche-telekom/ finden Sie ausführliche Hintergrundinformationen zum Vergleichsergebnis und zum nunmehr beendeten Frankfurter KapMuG-Musterverfahren DT 3 anhand einer chronologischen Darstellung des Falles sowie Pressemitteilungen unserer Kanzlei seit 2001.

In eigener Sache:

Am 01. April 2021 verstarb überraschend nach einem Fahrradunfall unser Kanzleigründer Andreas Tilp. Wie kein weiteres Verfahren war das Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom AG mit dem Namen Andreas Tilp verbunden. „Mr. Telekom“, „Mr. Sammelklage“, „Mr. KapMuG“ – das sind nur einige der Beinamen, welche in der Presse über ihn zu finden sind. Kirchentellinsfurt bei Tübingen, der Sitz unserer Kanzleien, wurde durch ihn zu einer zentralen Adresse des deutschen Kapitalmarktrechts. Andreas Tilp war für viele Mandanten, Kritiker, aber auch für seine Prozessgegner der Inbegriff des Anlegervertreters. „Kämpfen lohnt“ war sein Motto und gemeinsam mit unserem Team kämpfte Andreas Tilp seit 20 Jahren um den Erfolg im Musterverfahren DT3. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 2020 war eines der Highlights seiner Karriere. „Der Beschluss zeigt, dass Engagement und ein langer Atem lohnt. Langes Warten auf den Erfolg ist besser als schnell verlieren“, war seine zutreffende Zusammenfassung.

Wir, die Rechtsanwälte von TILP, sind trotz des heutigen Erfolgs auch traurig, dass Andreas Tilp das Ende des Mammut-Prozesses „Deutsche Telekom“ nicht mehr miterleben konnte.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

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