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P&R Insolvenz-
verfahren

P & R Transport-Container GmbH — Insolvenzverfahren

Am 15.03. haben die die P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P & R Container Leasing GmbH beim Amtsgericht München jeweils Insolvenzantrag gestellt. Mit Beschluss vom 19.03. wurden Dr. Jaffé und Dr. Heinke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

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Aktuelle Entwicklungen und Updates

P&R Insolvenzverfahren – Update 21.01.2021

Anfang Februar wird ein weiterer sog. Prüftermin stattfinden, bei dem u.a. weitere Vergleichsvereinbarungen zur Insolvenztabelle festgestellt werden. Danach ist die Insolvenzverwaltung in die Lage versetzt, das Verteilungsverzeichnis niederzulegen.

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P&R Insolvenzverfahren – Update 27.06.2018

Laut einer aktuellen Pressemitteilung der vorläufigen Insolvenzverwaltung konnte in der Zwischenzeit ein Pfandrecht auf die Anteile an der nicht insolventen Schweizer P & R Gruppen Gesellschaft, die P & R Equipement & Finance Corp. erwirkt werden.

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P&R Insolvenzverfahren – Update 27.04.2018

Am Donnerstag, 26. April, haben nun auch die zwei weiteren deutschen Gesellschaften der P&R-Gruppe, die P&R Transport-Container GmbH und die P&R AG, beide mit Sitz in Grünwald, beim Amtsgericht München Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

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Was ist passiert?

Am 15.03. haben die die P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P & R Container Leasing GmbH beim Amtsgericht München jeweils Insolvenzantrag gestellt. Mit Beschluss vom 19.03. wurden Dr. Jaffé und Dr. Heinke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die ersten Zahlen der Sachverhaltsermittlung zeigen, dass trotz fallender Weltmarktpreise in den Jahren 2012 bis 2016 vor allem in den Jahren 2016 und 2017 Container veräußert wurden, um die Mieten zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen. Mit den erzielbaren Mieteinnahmen konnten schon lange nicht mehr die vertraglichen Verpflichtungen bedient werden, was letztendlich zur Insolvenz führte.

Laut Mitteilung der Insolvenzverwalter lässt sich derzeit nicht abschießend sagen, wann und in welcher Höhe Rückflüsse an die Anleger erfolgen werden. Darüber hinaus ist die rechtliche Stellung der Anleger äußert unklar.

Wichtig dabei ist zu wissen, dass einzig die rechtliche Stellung des Anlegers über die Rechte und Pflichten sowohl im Insolvenzverfahren, als auch bei etwaiger Haftung und/oder Rückforderungen von erhaltenen Mietzahlungen entscheiden.

Anleger sollten daher dringend überprüfen lassen, welche Gefahr in ihrem Einzelfall drohen kann und welche Rechte im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter +49 7121 90909-35.

TILP zeigt Ihnen, welche rechtlichen Handlungsoptionen bestehen. Sprechen Sie uns gerne an.

Ihre Ansprechpartner

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Marvin Kewe
Managing Partner | Rechtsanwalt | Bankkaufmann Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht