P&R Insolvenzverfahren – Update 14.01.2025
Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P&R Containervertriebsgesellschaften nehmen ihren regulären Lauf. Aus rechtlicher Sicht sind keine weiteren Maßnahmen derzeit angezeigt.
Am 15.03. haben die die P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P & R Container Leasing GmbH beim Amtsgericht München jeweils Insolvenzantrag gestellt. Mit Beschluss vom 19.03. wurden Dr. Jaffé und Dr. Heinke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P&R Containervertriebsgesellschaften nehmen ihren regulären Lauf. Aus rechtlicher Sicht sind keine weiteren Maßnahmen derzeit angezeigt.
Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P&R Containervertriebsgesellschaften nehmen nunmehr ihren ordnungsgemäßen Lauf. Wir informieren unsere Mandanten zu gegebener Zeit, sofern Neuigkeiten zu berichten sind.
Wie Sie wissen, herrscht zur Frage der möglichen Anfechtung von Mietzahlungen und Containerrückkäufen durch den Insolvenzverwalter eine gewisse Rechtsunsicherheit, welche durch sogenannte Pilotverfahren einer Klärung zugeführt werden soll.
Anfang Februar wird ein weiterer sog. Prüftermin stattfinden, bei dem u.a. weitere Vergleichsvereinbarungen zur Insolvenztabelle festgestellt werden. Danach ist die Insolvenzverwaltung in die Lage versetzt, das Verteilungsverzeichnis niederzulegen.
Der Insolvenzverwalter macht Ernst und nimmt die ersten Anleger auf Rückzahlung in Anspruch.
In diesen Tagen erhalten die Anleger die vorausgefüllte Forderungsanmeldung des Insolvenzverwalters.
Wir raten Anlegern davon ab, diese Forderungsanmeldung zu unterzeichnen. Bitte beachten Sie hierzu die Fußnote 6 der Forderungsanmeldung.
Laut einer aktuellen Pressemitteilung der vorläufigen Insolvenzverwaltung konnte in der Zwischenzeit ein Pfandrecht auf die Anteile an der nicht insolventen Schweizer P & R Gruppen Gesellschaft, die P & R Equipement & Finance Corp. erwirkt werden.
Am Donnerstag, 26. April, haben nun auch die zwei weiteren deutschen Gesellschaften der P&R-Gruppe, die P&R Transport-Container GmbH und die P&R AG, beide mit Sitz in Grünwald, beim Amtsgericht München Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Am 17.04.2018 haben die vorläufigen Insolvenzverwalter eine erste Stellungnahme zum anstehenden Insolvenzverfahren veröffentlicht.
Am 15.03. haben die die P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P & R Container Leasing GmbH beim Amtsgericht München jeweils Insolvenzantrag gestellt. Mit Beschluss vom 19.03. wurden Dr. Jaffé und Dr. Heinke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die ersten Zahlen der Sachverhaltsermittlung zeigen, dass trotz fallender Weltmarktpreise in den Jahren 2012 bis 2016 vor allem in den Jahren 2016 und 2017 Container veräußert wurden, um die Mieten zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen. Mit den erzielbaren Mieteinnahmen konnten schon lange nicht mehr die vertraglichen Verpflichtungen bedient werden, was letztendlich zur Insolvenz führte.
Laut Mitteilung der Insolvenzverwalter lässt sich derzeit nicht abschießend sagen, wann und in welcher Höhe Rückflüsse an die Anleger erfolgen werden. Darüber hinaus ist die rechtliche Stellung der Anleger äußert unklar.
Wichtig dabei ist zu wissen, dass einzig die rechtliche Stellung des Anlegers über die Rechte und Pflichten sowohl im Insolvenzverfahren, als auch bei etwaiger Haftung und/oder Rückforderungen von erhaltenen Mietzahlungen entscheiden.
Anleger sollten daher dringend überprüfen lassen, welche Gefahr in ihrem Einzelfall drohen kann und welche Rechte im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter +49 7121 90909-35.
TILP zeigt Ihnen, welche rechtlichen Handlungsoptionen bestehen. Sprechen Sie uns gerne an.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einhornstraße 21
72138 Kirchentellinsfurt
© TILP Rechtsanwälte 2024