Drohender Totalverlust für Anleger bei der InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH („InnPro“).
Das Amtsgericht Stuttgart hat am 1. Dezember 2025 unter dem Aktenzeichen 14 IN 2139/25 das vorläufige Insolvenzverfahren über die InnPro eröffnet.
Anleger stehen nun vor ungewissem Ausgang über ihre getätigten Investitionen in InnPro. Vor allem befassen sich die Anleger nun mit der Frage, ob Ihnen wirksam Eigentum übertragen wurde und damit Rechte außerhalb des Insolvenzverfahrens bestehen.
TILP hat bereits die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt. Die Erfahrung aus vielen anderen Insolvenzverfahren hat gezeigt, dass die koordinierte Vertretung von Anlegerinteressen zielführend ist.
Nachdem das Insolvenzverfahren am 01.02.2026 durch das Insolvenzgericht (Amtsgericht Stuttgart) eröffnet wurde, fand am 16.04.2026 der sog. Berichtstermin im Rahmen einer Gläubigerversammlung am Amtsgericht Stuttgart statt.
Der Insolvenzverwalter berichtet in einem Berichtstermin zum Stand des Verfahrens. Ebenso wurde der von TILP gestellte Antrag auf Einsetzung eines Gläubigerausschusses von der Gläubigerversammlung einstimmig angenommen. TILP Rechtsanwalt Kewe wurde zum Mitglied des Gläubigerausschusses bestellt.
TILP rät betroffenen Anlegern, sich zu ihren rechtlichen Handlungsmöglichkeiten anwaltlich beraten zu lassen.
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Managing Partner | Rechtsanwalt | Bankkaufmann | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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