Pressemitteilung

EY-Anlegerklagen: Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Ernst & Young beginnt.

EY-Anlegerklagen: Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Ernst & Young beginnt. 6 Monate Anmeldefrist für Anleger beginnt in den nächsten Tagen mit Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses im Bundesanzeiger.

Kirchentellinsfurt, 13.03.2023

Jetzt geht es los! Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) mit Sitz in München hat mit heutigem Beschluss unter dem Aktenzeichen 101 Kap 1/22 im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) (und andere) einen Privatanleger zum Musterkläger bestimmt. Damit beginnt nun auch für die Wirecard Aktionäre die lange erwarte juristische Aufarbeitung eines beispiellosen Bilanzskandals. Das Musterverfahren wird auf Basis des von der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstrittenen Vorlagebeschlusses des Landgerichts München I vom 14.03.2022 (Az. 3 OH 2767/22 KapMuG) im Zuge der Anlegerklagen geführt, um Schadenersatzansprüche gegen EY im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien der Wirecard AG, Aschheim geltend zu machen. Sämtliche von TILP beantragten Feststellungsziele wurden dabei in den Vorlagebeschluss des LG München I übernommen. Die Wirecard AG hatte im Juni 2020 Insolvenzantrag stellen müssen. Der Aktienkurs brach daraufhin fast bis auf Null Euro ein.

Mit der Bestimmung des Musterklägers beginnt das eigentliche Musterverfahren, in dem die durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts München I bestimmten Feststellungsziele am BayObLG juristisch entschieden werden. Dabei kann das Musterverfahren nach dem KapMuG seine Stärken unter Beweis stellen, denn nunmehr streiten alle Kläger, institutionelle wie private, gemeinsam für ihr Recht. Dies stellt eine verfahrensrechtliche Besonderheit in Deutschland dar und macht das Kapitalanleger-Musterverfahren zu einer einzigartigen und sehr erfolgversprechenden Verfahrensart des kollektiven Rechtsschutzes. TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) vertreten zusammen mit DRRT (Miami) eine Investorengruppe, welche aktuell 182 institutionelle Investoren, überwiegend aus Europa, den USA sowie aus Asien, umfasst. Die derzeit von dieser Gruppe eingeklagte Gesamtforderung beläuft sich auf 118 Millionen EUR. Durch Vorbereitung der Anmeldung von weiteren Ansprüchen dieser Gruppe wird das Volumen der Forderungen die Marke von einer Milliarde EUR erreichen. Darüber hinaus vertritt TILP im „Komplex Wirecard“ über 15.000 geschädigte Privatanleger.

Das Kapitalanleger-Musterverfahren bietet für Anleger die Möglichkeit, ihre Schadensersatzansprüche besonders kostengünstig zu verfolgen, indem sie diese durch einen Rechtsanwalt gemäß § 10 KapMuG zum Musterverfahren anmelden. Hierbei ist jedoch eine taggenaue Frist von 6 Monaten ab Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses im Bundesanzeiger zu beachten. TILP hat auf www.wirecard-klage.de/anmeldung weitere Informationen bereitgestellt.

Kontakt:

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Peter A. Gundermann (0151-58009912)
Rechtsanwalt Martin Kühler (0151 – 58009922)
Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany
Tel.: +49 7121 90909-0
Fax: +49 7121 90909-81
Mail: medien@tilp.de
www.tilp.de

Wie können wir Ihnen weiterhelfen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Weitere Pressemitteilungen

Pressemitteilung der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH UniImmo: Wohnen ZBI-Anlegerklage: TILP stellt Musterverfahrensantrag

Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat am 05. Mai 2025 für einen Kleinanleger eine Schadensersatzklage gegen die ZBI Fondsmanagement GmbH in ihrer Funktion als Herstellerin des Basisinformationsblattes „PRIIP“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 („PRIIP-VO“, engl. Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) und Kapitalverwaltungsgesellschaft des offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI (WKN: A2DMVS / ISIN: DE000A2DMVS1) eingereicht.

Weiterlesen »

Kirchentellinsfurt, 28.02.2025 — Fall Wirecard – Bayerische Oberste Landesgericht erlässt Teil-Musterentscheid – EY bleibt  Musterbeklagte – BGH wird entscheiden müssen

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat heute im Wege einer Teil-Musterentscheidung bezüglich des Vorlageschlusses des LG München I vom 14.03.2022, Az. 3 OH 2767/22 entschieden, dass die Fragen zur Haftung der EY GmbH & Co. KG (vormals Ernst & Young GmbH, „EY“) gegenüber geschädigten Anlegern nicht in den Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) fielen und deshalb in Einzelverfahren geklärt werden müssten.

Weiterlesen »

Kirchentellinsfurt, 24.02.2025 — Landgericht Nürnberg-Fürth sieht falschen Risikoindikator beim offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“!

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 21. Februar 2025 (noch nicht rechtskräftig) ein bereits im November 2024 ergangenes Versäumnisurteil bestätigt und entschieden, dass die ZBI Fondsmanagement GmbH es bezüglich des von ihr verwalteten offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“ künftig zu unterlassen hat, in ihren Anlegerinformationen einen Risikoindikator von 3 oder niedriger anzugeben.

Weiterlesen »