TILP GRUPPE

Wegbereiter für Anlagerecht

Die TILP Gruppe

Die Tübinger Schwesterkanzleien TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bilden gemeinsam unter der Bezeichnung TILP Gruppe (nachfolgend TILP) eine Einheit und stehen für über 25 Jahre Erfahrung und Expertise in den Bereichen des Bank-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrechts.

TILP ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich seit 1994 konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren und Anlegern engagiert. In vielen großen Wirtschaftsverfahren (Deutsche Telekom AG, Volkswagen AG, Porsche Automobil Holding SE, Steinhoff International Holdings N.V., Hypo Real Estate Holding AG, Mercedes-Benz Group AG, Bayer AG, Wirecard AG) vertritt TILP private und institutionelle Investoren, Family Offices und auch öffentliche Einrichtungen der Verwaltung.

Andreas W. Tilp (✝︎) war von 2011 bis 2018 stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwalt Verein und engagiert sich für die Interessen von Investoren und Anlegern beispielsweise in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er war Sachverständiger der Regierungskommission Corporate Governance sowie mehrfach Sachverständiger des Deutschen Bundestages, beispielsweise zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz, zum AIFM-Umsetzungsgesetz und zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz.

TILP ist Partner der Kanzleien TILP PLLC, New York sowie TILP Litigation Lda & Comandita, Funchal/Madeira, die sich auf die internationale Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben. 

Expertise und Praxis im kollektiven Rechtsschutz

TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis im nationalen und internationalen kollektiven Rechtsschutz. National gilt das insbesondere in sogenannten Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.

Bei dessen Reform im Jahr 2012 war der Kanzleigründer Andreas Tilp einer der neun Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. TILP hat beispielsweise für die jeweils von ihr vertretenen Musterkläger im Oktober 2014 und Dezember 2020 vor dem BGH den im KapMuG-Fall DT 3 gegen die Deutsche Telekom AG gewonnen und dieses Verfahren in Jahr 2021 durch Vergleich beendet. TILP erreichte ebenfalls die Beendigung der Musterverfahren durch Vergleich gegen die AHBR/Corealcredit Bank und die Steinhoff International Holding N.V.

Ebenso vertritt TILP u.a. den Musterkläger in den Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG, die Mercedes-Benz Group AG und die Hypo Real Estate Holding AG. In Anbetracht seiner Erfolge bezeichnete die Frankfurter Allgemeine Zeitung Andreas Tilp als “Fachmann für Massenklagen“ (11.12.2014) und „Mister KapMuG“ (18.9.2016).

"Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz"

Seit fünfzehn Jahren wird TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch Kanzleien in Deutschland 2014 „die führende Kapitalmarktrechtskanzlei“. Das Handbuch Wirtschaftskanzleien des maßgeblichen Branchenmediums JUVE zählt TILP seit 2007 durchgängig zur absoluten Spitzengruppe der führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von JUVE ist TILP „eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen, die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat“, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz“.

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist auf die Vertretung von Mandanten im Bereich des Bank-, Kapitalanlage und Kapitalmarktrechts spezialisiert und vertritt ausschließlich private und institutionelle Investoren. Die Schwerpunkte unserer nationalen und internationalen Tätigkeiten liegen in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus dem gesamten Spektrum von Bankkunden und Kapitalanlegern. Darüber hinaus haben TILP Rechtsanwälte einen ausgeprägten Fokus auf Fragen des nationalen und internationalen Wirtschafts- und Versicherungsrechts gesetzt. Dabei vertreten wir auch seit Jahren erfolgreich mittelständische Unternehmen und deren Mitarbeiter, sowie Kommunen und kommunale Zweckverbände in vielfältig gelagerten, hochkomplexen Fallkonstellationen im In- und Ausland.

TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP Litigation) ist auf die Vertretung institutioneller Investoren spezialisiert und führt für diese in Deutschland Rechtsstreitigkeiten. TILP Litigation vertritt u.a. in großen Prozessen institutionelle Musterkläger in Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Aktuell etwa die Musterkläger gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE wegen Schäden in Wertpapieren im Zusammenhang mit dem „Diesel-Abgasskandal“ vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig sowie des Short Squeeze der VW-Aktien im Jahr 2008 vor dem OLG Celle – und vor dem Landgericht (LG) Stuttgart institutionelle Kläger mit Klageforderungen von rund 1,1 Milliarden Euro gegen die Daimler AG.

Andreas W. Tilp ✝︎

(* 24. März 1963 in Plochingen; † 1. April 2021)

Andreas W. Tilp (* 24. März 1963 in Plochingen; † 1. April 2021) gründete seine Kanzlei im Jahr 1994 und engagierte sich seit dem konsequent für die rechtlichen Interessen von privaten und institutionellen Anlegern. Heute führen die Tübinger Schwesterkanzleien TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sein Erbe gemeinsam unter der Bezeichnung TILP Gruppe fort. Es ist der Einsatzbereitschaft, der Leidenschaft und dem juristischen Kampfgeist von Andreas W. Tilp zu verdanken, dass TILP seit über 27 Jahren für Erfahrung und Expertise in den Bereichen des Bank-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrechts steht.

In Anbetracht seiner Erfolge bezeichnete die Frankfurter Allgemeine Zeitung Andreas W. Tilp als “Fachmann für Massenklagen“ (11.12.2014) und „Mister KapMuG“ (18.9.2016).

Andreas W. Tilp war von 2011 bis 2018 stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwalt Verein und engagiert sich für die Interessen von Investoren und Anlegern beispielsweise in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er war Sachverständiger der Regierungskommission Corporate Governance sowie mehrfach Sachverständiger des Deutschen Bundestages, beispielsweise zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz, zum AIFM-Umsetzungsgesetz und zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz.
Andreas W. Tilp war nicht nur engagierter Jurist. Er war Vater dreier Kinder und ein großer Familienmensch. Nach seinen Hobbys befragt gab er seine Arbeit und seine Familie an.