VW Abgasmanipulation – Update 24.10.2024
nachfolgend möchten wir Sie über den aktuellen Stand des Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobilholding SE vor dem OLG Braunschweig informieren.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verjährung nehmen wir derzeit keine weiteren Mandate zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verlusten in Wertpapieren gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE mehr an.
nachfolgend möchten wir Sie über den aktuellen Stand des Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobilholding SE vor dem OLG Braunschweig informieren.
Nachfolgend möchten wir Sie über den derzeitigen Sachstand in den beiden Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig gegen die Volkswagen AG und dem OLG Stuttgart gegen die Porsche Automobilholding SE informieren.
Nachfolgend möchten wir Sie über den aktuellen Stand der Musterverfahren gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE vor den Oberlandesgerichten Braunschweig und Stuttgart zum VW-Abgasskandal informieren.
Update 07.12.2021 Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig Nachdem die letzten Verhandlungstermine im Juni 2021 stattgefunden hatten, hat das OLG Braunschweig nun am 18. November seinen
Der Bundesgerichtshof („BGH“) hat am 25.05.2020 mit einem Grundsatzurteil erstmals gegen die Volkswagen AG („VW“) in Sachen Dieselgate entschieden (Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19). Er verurteilte VW zu Schadenersatz an den klagenden Fahrzeugkäufer wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.
Wir möchten Sie auf die bevorstehende Fortsetzung des Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE vor dem Oberlandesgericht Braunschweig wegen Dieselgate hinweisen.
Anlegerklagen Dieselgate: Erstes obsiegendes Urteil zugunsten von Klägern – Grundsatzurteil des Landgerichts Stuttgart – Porsche Automobil Holding SE zu über 44 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt
Anlegerklagen VW-Dieselgate: Positiver Verlauf der ersten Verhandlungstage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig – Haftung der Volkswagen AG gegenüber Aktionären, Anleiheerwerbern sowie Derivatekäufern möglich – Eintritt der
Am 10. September hat vor dem 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig die mündliche Verhandlung im Musterverfahren gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) begonnen.
Im März 2017 hat das Oberlandesgericht Braunschweig in dem Kapitalanlegermusterverfahren gegen Volkswagen einen von TILP vertretenen VW-Aktionär zum Musterkläger bestimmt. In dieser Funktion als Musterklägervertreter haben wir im August 2017 die Ansprüche der durch den Abgasskandal geschädigten Anleger in einem umfangreichen Initialschriftsatz gegenüber dem Oberlandesgericht Braunschweig begründet.
Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig hat mit Beschluss vom 08.03.2017 (3 Kap 1/16) nach einem mehrmonatigen Auswahlverfahren den Musterkläger bestimmt. Dieser wird von unserer Schwesterkanzlei TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.
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