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Update 03.06.2020

Der Bundesgerichtshof („BGH“) hat am 25.05.2020 mit einem Grundsatzurteil erstmals gegen die Volkswagen AG („VW“) in Sachen Dieselgate entschieden (Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19). Er verurteilte VW zu Schadenersatz an den klagenden Fahrzeugkäufer wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Der Kläger hatte im Januar 2014 einen Gebrauchtwagen VW Sharan 2.0 TDl match erworben, der von VW mit einer unzulässige Abschalteinrichtung manipuliert war.

Unser Fazit: Angesichts der heutigen höchstrichterlichen Feststellungen, dass auch der damalige Vorstand von VW selbst Vorsatz hatte, ist VW mit seiner bisherigen Strategie, dies im Braunschweiger KapMuG-Musterverfahren zu leugnen, gescheitert. Wir sehen in diesem Urteil deutlichen Rückenwind für das laufende Kapitalanleger-Musterverfahren.

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