VW Abgasmanipulation – Update 24.10.2024
nachfolgend möchten wir Sie über den aktuellen Stand des Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobilholding SE vor dem OLG Braunschweig informieren.
Das Landgericht Braunschweig hat am 26. Mai 2025 ein erstes Strafurteil gegen vier ehemalige VW-Manager gefällt, mit dem diese im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges schuldig gesprochen wurden. Zwei Angeklagte wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, zwei weitere erhielten Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Angeklagten können hiergegen Rechtsmittel einlegen.
Dennoch spielt uns dieses Strafurteil für unser Zivilverfahren in die Karten, weil das Gericht den Vorsatz bei allen vier Angeklagten bejaht hat, insbesondere auch bei Jens Hadler (Bereichsleiter Aggregateenwicklung von 2007 bis 2011) und Heinz-Jakob Neußer (Nachfolger von Hadler als Bereichsleiter Aggregateentwicklung von 2011 bis 2013 und anschließend Markenvorstand von VW).
Das OLG Braunschweig hält in unserem Verfahren allerdings bekanntlich die Kenntnis entweder eines Vorstandsmitglieds (im aktienrechtlichen Sinne) für erforderlich, wozu der Markenvorstand von VW (Heinz-Jakob Neußer) nicht gehört, oder aber eines Mitglieds des Ad-hoc-Gremiums. Diese Rechtsauffassung hatte das OLG bis November 2021 noch nicht vertreten und stattdessen Kenntnis auf Bereichsleiterebene (Jens Hadler) für ausreichend gehalten. Daran zeigt sich, dass diese Auffassung umstritten ist und es somit gut möglich ist, dass jedenfalls der BGH in der Rechtsbeschwerde insoweit zu einem anderen Ergebnis kommen würde.
Hilfreich ist die Verurteilung der vier Angeklagten aber auch für unsere Alternativargumentation zum sogenannten Organisationsverschulden. Denn je mehr Personen nachweislich in die Entwicklung und den Einbau der verbotenen Abschalteinrichtungen involviert waren oder zumindest Kenntnis hiervon hatten, desto näher dürfte es auch liegen, von einer mangelhaften Wissensorganisation auszugehen. Eine ordnungsgemäße Wissensorganisation hätte gewährleisten müssen, dass solche kriminellen Vorgänge unterbunden, zumindest aber – bis in den Vorstand hinein – bekannt gemacht werden. Der Komplex des Organisationsverschuldens ist derzeit noch kein Thema in der seit September 2023 durchgeführten und noch andauernden Beweisaufnahme durch das Oberlandesgericht Braunschweig, da der Senat zunächst ausschließlich der Frage der direkten Kenntnis von Vorstandsmitgliedern von den Abgasmanipulationen nachgehen wollte.
Dass diese Abschichtung des Beweisprogramms zunächst eine Verzögerung des Verfahrens bewirkt hat, könnte sich nun durchaus noch als vorteilhaft erweisen. Denn es kann damit gerechnet werden, dass uns die schriftlichen Urteilsgründe des Landgerichts Braunschweig im Strafverfahren gegen Heinz-Jakob Neußer, Jens Hadler u.a. vorliegen werden, bevor das OLG Braunschweig mit seinen bislang geplanten Zeugenvernehmungen durch ist. Wir erwarten uns von diesem Strafurteil noch einmal einen deutlichen Erkenntnisgewinn, da bereits das Plädoyer der Staatsanwaltschaft Hinweise auf mehrere Dokumente aus den Jahren 2008 bis 2014 enthielt, die uns im Kapitalanleger-Musterverfahren bislang weder vorlagen noch sonst bekannt waren.
Neben diesem nun – vorläufig – abgeschlossenen Strafverfahren sind noch vier weitere Strafverfahren beim Landgericht Braunschweig anhängig, die ebenfalls weitere Erkenntnisgewinne für uns bringen könnten, unter anderem das Verfahren gegen Prof. Winterkorn, welches allerdings aus gesundheitlichen Gründen derzeit nicht betrieben wird. Ob und wann das Verfahren gegen Winterkorn fortgesetzt werden kann, ist offen.
Im Braunschweiger Kapitalanleger-Musterverfahren steht vor der Sommerpause nur noch die Vernehmung eines weiteren damaligen Vorstandsmitglieds, Herrn Prof. Neubauer, an. Im Anschluss daran erhoffen wir uns eine Einschätzung des Senates zum bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme und zum weiteren Ablauf des Verfahrens.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.
nachfolgend möchten wir Sie über den aktuellen Stand des Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobilholding SE vor dem OLG Braunschweig informieren.
Nachfolgend möchten wir Sie über den derzeitigen Sachstand in den beiden Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig gegen die Volkswagen AG und dem OLG Stuttgart gegen die Porsche Automobilholding SE informieren.
Nachfolgend möchten wir Sie über den aktuellen Stand der Musterverfahren gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE vor den Oberlandesgerichten Braunschweig und Stuttgart zum VW-Abgasskandal informieren.
Update 07.12.2021 Musterverfahren vor dem OLG BraunschweigNachdem die letzten Verhandlungstermine im Juni 2021 stattgefunden hatten, hat das OLG Braunschweig nun am 18. November seinen lange
Der Bundesgerichtshof („BGH“) hat am 25.05.2020 mit einem Grundsatzurteil erstmals gegen die Volkswagen AG („VW“) in Sachen Dieselgate entschieden (Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19). Er verurteilte VW zu Schadenersatz an den klagenden Fahrzeugkäufer wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.
Wir möchten Sie auf die bevorstehende Fortsetzung des Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE vor dem Oberlandesgericht Braunschweig wegen Dieselgate hinweisen.
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