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Anmeldung zum Musterverfahren nur noch bis zum 31.12.2021 möglich.

Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat mit gestern zugestelltem Beschluss in dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Daimler AG den Musterkläger bestimmt (Az. 20 Kap 1/21, Beschluss vom 01.12.2021). Dabei handelt es sich um einen von TILP vertretenen privaten Anleger. In dem Musterverfahren wird geklärt, ob sich Daimler gegenüber Investoren wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten schadensersatzpflichtig gemacht hat. Der Vorwurf der Kläger lautet, dass Daimler es pflichtwidrig unterlassen hat, den Kapitalmarkt im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen in Dieselfahrzeugen zu informieren. Insbesondere geht es um den Vorwurf, dass Daimler die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen und die hiermit verbundenen Risiken und Kosten dem Kapitalmarkt verschwiegen und diesen über die wahren Umstände getäuscht hat.

Anmeldung zum Musterverfahren nur noch bis zum 31.12.2021 möglich.

Anleger, welche Daimler Aktien im Zeitraum vom 10.07.2012 bis einschließlich 20.06.2018 erworben haben, haben nunmehr die Möglichkeit, sich kostengünstig an dem KapMuG-Musterverfahren durch Anmeldung der Forderungen zu beteiligen. Aufgrund der Tatsache, dass Schadensersatzansprüche zum 31.12.2021 verjähren, ist jedoch Eile geboten, da die Anmeldung von Forderungen im KapMuG-Musterverfahren noch in diesem Jahr bei Gericht eingehen muss.

Sofern Sie sich am KapMuG-Musterverfahren beteiligen möchten, bitten wir Sie, sich bis zum

15.12.2021 

an uns zu wenden. Hierzu können Sie sich auch unter www.daimler-klage.de registrieren. Sie erhalten dann alle erforderlichen Informationen.

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