VW Abgasmanipulation – Update 02.06.2026

Seit nunmehr gut zweieinhalb Jahren wird die Beweisaufnahme vor dem Oberlandesgericht Braunschweig zu der Frage durchgeführt, ab wann Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG oder des sogenannten Ad-hoc-Gremiums Kenntnis von den Umständen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal hatten. An inzwischen 71 Verhandlungstagen in diesem Zeitraum wurden 69 Zeugen zu dieser Frage vernommen. Die vorerst letzten Zeugenvernehmungen erfolgten am 12. und 13. Mai dieses Jahres.

Zum vorläufigen Ergebnis der Beweisaufnahme hatten die Parteien des Musterverfahrens bereits zum Ende des Jahres 2025 im Rahmen von jeweils mehrere Hundert Seiten umfassenden Schriftsätzen Stellung genommen. Für die Musterklägerin und die von uns vertretenen Beigeladenen haben wir in unserer Stellungnahme gegenüber dem Oberlandesgericht Braunschweig dargelegt, dass wir den Nachweis der frühzeitigen Kenntnis des Vorstandsvorsitzenden Prof. Martin Winterkorn ab November 2007 als erbracht ansehen.

Hintergrund hierfür ist, dass am 8. November 2007 ein Meeting der leitenden Dieselmotorenentwickler mit Mitgliedern des Volkswagen-Vorstands stattgefunden hat, in dem die Entwickler eingestehen mussten, dass sie die Entwicklung des inzwischen als „Skandaldiesel“ bekannten Dieselaggregats EA 189 nicht im vorgegebenen Zeit- und Kostenrahmen hatten verwirklichen können. Zur Lösung der damaligen vielfältigen Entwicklungsschwierigkeiten wurden einerseits umfangreiche Hardwarenachrüstungsmaßnahmen vorgeschlagen, die mit Einzelkosten von rund 270 EUR pro Fahrzeug wohl die größte Kostenerhöhung in der Geschichte von Volkswagen bedeutete, und andererseits wurden zur Lösung der Probleme Softwaremaßnahmen vorgestellt, die nach unserer Überzeugung unmissverständliche Hinweise auf die geplanten Abgasmanipulationen durch unzulässige Abschalteinrichtungen enthielten.

Der Inhalt und Ablauf dieses entscheidenden Meetings ist zwischen den Parteien des Musterverfahrens höchst umstritten. In den Zeugenaussagen zu diesem Termin wurde größtenteils bestritten, dass dort von unzulässigen Abschalteinrichtungen die Rede gewesen sei. Diese Aussagen waren nach unserem Eindruck jedoch zumeist von dem Bestreben geprägt, sich selbst und auch die anderen Teilnehmer des Meetings sowie die Volkswagen AG nicht zu belasten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass weiterhin Strafverfahren gegen einige der Beteiligten im Zusammenhang mit dem Abgasskandal geführt wurden und werden. Eine Schwierigkeit der Beweisaufnahme bestand zudem darin, dass die Vorgänge, zu denen die Zeugen gehört wurden, inzwischen viele Jahre zurückliegen und manche Erinnerung daran nachvollziehbarerweise verblasst ist. Die zu dem Termin am 8. November 2007 erstellte Powerpoint-Präsentation enthielt jedoch nach unserem Dafürhalten eindeutige Hinweise auf die geplante Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen. Und es erscheint aus unserer Sicht auch völlig lebensfremd, dass sich die Vorstandsmitglieder, insbesondere auch Prof. Winterkorn, nicht im Detail mit den Hintergründen der enormen Kostenerhöhung und der zudem erforderlichen weiträumigen Verschiebung des Produktionsstarts des EA 189 befasst haben und sich diese erläutern ließen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei diesem Dieselmotor um ein sogenanntes Leuchtturmprojekt von Volkswagen handelte, welches zu einer deutlichen Erhöhung der Marktanteile von Volkwagen in den USA führen sollte. Dies alles wird auch das Oberlandesgericht Braunschweig bei seiner Würdigung der Zeugenaussagen zu berücksichtigen haben.

Nachdem die Zeugenvernehmungen zum Thema Vorstandskenntnis nun vorläufig abgeschlossen sind, hat der Senat angekündigt, die bisherige Beweisaufnahme unter Einbeziehung der Stellungnahmen der Beteiligten zu würdigen und diese Würdigung den Parteien in der zweiten Jahreshälfte mitzuteilen. Einen genaueren Zeitpunkt hierfür hat das Oberlandesgericht nicht genannt. Es hat lediglich in Aussicht gestellt, den Parteien des Musterverfahrens im kommenden Juli ankündigen zu können, wann eine entsprechende Mitteilung erfolgen wird. Wir rechnen deshalb realistischerweise erst im Herbst mit einem entsprechenden Beschluss oder einer Verfügung des Gerichts.

Falls das Gericht dann zu dem Ergebnis kommen sollte, dass der Beweis einer frühzeitigen Vorstandskenntnis aus seiner Sicht bislang nicht geführt wurde, rechnen wir damit, dass sich ein weiterer Beweiskomplex zum Thema des sogenannten Organisationsverschuldens anschließen müsste. In diesem Fall würde die Beweisaufnahme vermutlich erneut viele Monate in Anspruch nehmen. Wenn das Gericht andererseits den Nachweis als erbracht ansehen sollte, könnte das Verfahren in überschaubarer Zeit abgeschlossen werden, da dann lediglich noch Folgefragen, etwa zur Höhe des Kursdifferenzschadens zu beantworten wären.

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