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Stand des Musterverfahrens gegen die Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart

Am 08.04.2025, fand ein weiterer Termin im Musterverfahren vor dem OLG Stuttgart statt.

Die vorgelagerte Entscheidung Daimlers zur Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen war zentrales Thema der Verhandlung.

Es wurde nochmals über die Darlegungs- und Beweislast für eine strategische Gesamtentscheidung zur Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen gesprochen, die natürlich auf Klägerseite liegt. Nach den Aussagen des Senates dürften wir unserer Vortragslast entsprochen haben, so dass damit zu rechnen ist, dass in eine Beweisaufnahme eingestiegen wird.

Ausführlich wurde nochmals über den Unterschied zwischen den Begrifflichkeiten Prüfstandserkennung und Prüfstandsbezogenheit gesprochen.

Die bereits auf Juli 2025 angesetzten 4 Termine wurden aufgehoben. Hintergrund ist die Pensionierung des Vorsitzenden Richters Vatter zum 31.07.2025. Er wollte vorher keine Beweisaufnahme mehr „reinquetschen“, sondern das weitere Verfahren in die Hände seines Nachfolgers geben. Dieser Nachfolger stehe noch nicht fest.

Nach einer Einarbeitungszeit des neuen Vorsitzenden wird das Verfahren fortgeführt werden. Wir rechnen damit, dass dies nicht vor Winter 2025 der Fall sein dürfte.

Die Zeit bis zu einer Beweisaufnahme soll durch die Parteien genutzt werden um ihren bisherigen Vortrag schriftsätzlich zu konkretisieren und eventuell zu ergänzen. 

Auch der Senat wird in den nächsten Wochen weiter beraten und seine Auffassung zur Darlegungs- und Beweislast kundtun. Danach wird es an der Musterbeklagten sein auf unseren umfangreichen Vortrag zu den Abschalteinrichtungen einzugehen.

Sobald es Neuigkeiten vom Senat gibt, werden wir berichten.

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