Online Broker machen es Anlegern leicht, Ihr Geld mit einem Klick zu riskieren (verlieren).
Die Mitteilungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Handel mit sog. Turbo-Zertifikaten geben Anlass zur Sorge. Danach sollen drei von vier Kunden mit diesen Zertifikaten in den vergangenen fünf Jahren Verluste gemacht haben, so eine Studie der Behörde.
Die BaFin gibt hier nachfolgende Hauptergebnisse bekannt:
„Hauptergebnisse:
(Quelle: https://www.bafin.de/)
Turbo-Zertifikate sind strukturierte Finanzprodukte, die es Anlegern ermöglichen, auf den Preis eines zugrunde liegenden Finanzwerts (einer Aktie, eines Aktienindex, eines Rohstoffs, einer Währung usw.) zu setzen, ohne den Vermögenswert halten zu müssen. Bei Turbo Zertifikaten kommt der Hebeleffekt zur Anwendung Mithin handelt es sich um hochkomplexe und hochspekulative Finanzprodukte, da auch Verluste gehebelt werden. Zur Berechnung des Wertes müssen der Preis des Basisfinanzproduktes (Strikepreis) und das Bezugsverhältnis klar definiert sein. Sobald der Wert unter den Strikepreis fällt, wird das Zertifikat wertlos. Es steht also zu befürchten, dass nicht alle Anleger die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse besessen haben, um solche Produkte zu handeln. Turbo-Zertifikate sind deutlich riskanter als andere Finanzprodukte. So gelten sie auch nicht als Anlageprodukt, sondern als Handelsprodukt, also als spekulative Anlage. Deshalb sollten sie nur von erfahrenen Anlegern genutzt werden.
Die Einstufung von Kunden im Finanzbereich ist essenziell für den Anlegerschutz und die regulatorischen Pflichten der Finanzdienstleister. Sowohl das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) als auch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) legen unterschiedliche Klassifikationen fest. Das WpHG kennt Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien. Das KAGB ergänzt diese Klassifikation um die Kategorie des semi-professionellen Anlegers.
Nicht nur die Finanzaufsicht BaFin zeigt sich aktuell besorgt über die hohen Verluste vieler Anleger mit komplexen Turbo-Zertifikaten. TILP sieht vor allem kritisch, dass die aktuellen Maßnahmen für Anleger deutlich zu spät kommen, weil viele Anleger bereits erhebliche Verluste erlitten haben. Die Erfahrung der Kanzlei mit Hebelprodukten führte im Zusammenhang mit der sog. Börsentermingeschäftsfähigkeit bereits schon einmal zur Anpassung der Verkaufspraxis und zu Rückabwicklungen verlustreicher Transaktionen zugunsten der Anleger.
Anleger, die mit solchen Zertifikaten Verluste erlitten haben sollten daher den Sachverhalt prüfen lassen.
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