VW Abgasmanipulation – Update 24.10.2024

nachfolgend möchten wir Sie über den aktuellen Stand des Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobilholding SE vor dem OLG Braunschweig informieren.

Nachdem das Gericht am 7. Juli 2023 entschieden hatte, Beweis zu der Frage zu erheben, ob und ab wann mindestens ein Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG oder ein anderer sogenannter Ad- hoc-Verantwortlicher Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte, hat im September 2023 die Beweisaufnahme hierzu begonnen und es wurden seitdem mehrere Dutzend Zeugen vernommen.

Neben einigen ehemaligen Vorstandsmitgliedern und dem ehemaligen Motorenentwicklungschef wurde insbesondere auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende, Herr Prof. Dr. Martin Winterkorn, vernommen.

Im Rahmen der umfangreichen Befragung über vier Verhandlungstage war Winterkorn bemüht, jegliche Verantwortung für den Abgasskandal abzustreiten. Er will weder vom Scheitern der Einhaltung der anspruchsvollen Emissionsgrenzwerte noch von den Täuschungen auf dem Prüfstand oder Warnhinweisen der Entwicklungsingenieure gewusst haben.

Winterkorn und zahlreiche weitere VW-Manager und Ingenieure verweigerten die Aussage zu Vorgängen in Zeiträumen, in welchen strafrechtliche Vorwürfe gegen sie im Raum standen bzw. stehen und ihnen daher grundsätzlich das Recht zusteht, die Aussage insoweit zu verweigern, als sie sich möglicherweise selbst belasten würden. Da diese Zeugnisverweigerungsrechte jedoch wieder entfallen, sobald keine strafrechtliche Verfolgung mehr zu befürchten ist — etwa wegen zwischenzeitlicher Verjährung -, werden diese Vernehmungen gegebenenfalls anschließend nachgeholt.

Von den Zeugen, die bislang zur Sache ausgesagt haben, gab es unterschiedlichste Einlassungen darüber, wer auf welcher Ebene und ab wann von den Umständen rund um den Abgasskandal Kenntnis hatte. Eine eindeutige Tendenz zu diesen Fragen ließ sich den bisherigen Zeugenaussagen noch nicht entnehmen, wobei sich ein großer Teil der Zeugen nach eigenen Angaben angeblich an vieles nicht mehr erinnern konnte. Da die Beweisaufnahme zur Vorstandskenntnis erst etwa zur Hälfte abgeschlossen ist und noch diverse weitere Zeugen, einschließlich weiterer Vorstandsmitglieder, gehört werden, wird der Sachverhalt insoweit noch klarer ermittelt werden können.

Falls nach Abschluss des Beweiskomplexes I zur Frage der Vorstandskenntnis der Nachweis nicht zur Überzeugung des Gerichts reichen sollte, wäre in einem zweiten Beweisabschnitt der Frage nachzugehen, ob Volkswagen seine Organisationspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat (Beweiskomplex II). Aus den bisherigen Zeugenvernehmungen haben sich bereits zahlreiche Hinweise dafür ergeben, dass Volkswagen diesen Organisationspflichten nicht hinreichend nachgekommen ist.

Der weitere Verfahrensablauf sieht vor, dass das Gericht voraussichtlich den Beweiskomplex I noch bis Frühjahr/Sommer 2025 abarbeiten wird und sich ggf. der Beweiskomplex II bis ins Jahr 2026 anschließt.

Über die weitere Entwicklung der Beweisaufnahme werden wir Sie zu gegebener Zeit gerne informieren.

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Marvin Kewe
Managing Partner | Rechtsanwalt | Bankkaufmann | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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