VW Abgasmanipulation – Update 24.10.2024
nachfolgend möchten wir Sie über den aktuellen Stand des Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobilholding SE vor dem OLG Braunschweig informieren.
Der Bundesgerichtshof („BGH“) hat am 25.05.2020 mit einem Grundsatzurteil erstmals gegen die Volkswagen AG („VW“) in Sachen Dieselgate entschieden (Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19). Er verurteilte VW zu Schadenersatz an den klagenden Fahrzeugkäufer wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Der Kläger hatte im Januar 2014 einen Gebrauchtwagen VW Sharan 2.0 TDl match erworben, der von VW mit einer unzulässige Abschalteinrichtung manipuliert war.
Unser Fazit: Angesichts der heutigen höchstrichterlichen Feststellungen, dass auch der damalige Vorstand von VW selbst Vorsatz hatte, ist VW mit seiner bisherigen Strategie, dies im Braunschweiger KapMuG-Musterverfahren zu leugnen, gescheitert. Wir sehen in diesem Urteil deutlichen Rückenwind für das laufende Kapitalanleger-Musterverfahren.
nachfolgend möchten wir Sie über den aktuellen Stand des Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobilholding SE vor dem OLG Braunschweig informieren.
Nachfolgend möchten wir Sie über den derzeitigen Sachstand in den beiden Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig gegen die Volkswagen AG und dem OLG Stuttgart gegen die Porsche Automobilholding SE informieren.
Nachfolgend möchten wir Sie über den aktuellen Stand der Musterverfahren gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE vor den Oberlandesgerichten Braunschweig und Stuttgart zum VW-Abgasskandal informieren.
Update 07.12.2021 Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig Nachdem die letzten Verhandlungstermine im Juni 2021 stattgefunden hatten, hat das OLG Braunschweig nun am 18. November seinen
Der Bundesgerichtshof („BGH“) hat am 25.05.2020 mit einem Grundsatzurteil erstmals gegen die Volkswagen AG („VW“) in Sachen Dieselgate entschieden (Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19). Er verurteilte VW zu Schadenersatz an den klagenden Fahrzeugkäufer wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.
Wir möchten Sie auf die bevorstehende Fortsetzung des Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE vor dem Oberlandesgericht Braunschweig wegen Dieselgate hinweisen.
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