Update 18.03.2019

Wir möchten Sie auf die bevorstehende Fortsetzung des Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE vor dem Oberlandesgericht Braunschweig wegen Dieselgate hinweisen. Ab dem 25. März 2019 geht es im Braunschweiger Verfahren um die hoch spannenden Themen „Wissenszurechnung“ und „Organisationsverschulden“. Eine der zentralen Fragen hierbei ist, ob die Haftung von Volkswagen und Porsche voraussetzt, dass Kenntnis von den Abgasmanipulationen auf Vorstandsebene vorhanden war, oder ob die Kenntnis von Mitarbeitern nachgeordneter Ebenen ausreicht. Die am 25. März zu erwartende Bekanntgabe der vorläufigen Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Braunschweig zu den Themen Wissenszurechnung und Organisationsverschulden stellt eine wesentliche Weichenstellung für das weitere Verfahren dar.

Die Termine vor dem OLG Braunschweig sind derzeit wie folgt anberaumt:
25.03.2019, 29.04.2019, 27.05.2019, 03.06.2019, 24.06.2019, 01.07.2019, 02.09.2019, 09.09.2019

Weitere Updates

VW Abgasmanipulationen – Update 03.06.2020

Der Bundesgerichtshof („BGH“) hat am 25.05.2020 mit einem Grundsatzurteil erstmals gegen die Volkswagen AG („VW“) in Sachen Dieselgate entschieden (Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19). Er verurteilte VW zu Schadenersatz an den klagenden Fahrzeugkäufer wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.

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