P&R Insolvenzverfahren – Update 14.01.2025
Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P&R Containervertriebsgesellschaften nehmen ihren regulären Lauf. Aus rechtlicher Sicht sind keine weiteren Maßnahmen derzeit angezeigt.
Wie Sie wissen, herrscht zur Frage der möglichen Anfechtung von Mietzahlungen und Containerrückkäufen durch den Insolvenzverwalter eine gewisse Rechtsunsicherheit, welche durch sogenannte Pilotverfahren einer Klärung zugeführt werden soll.
Nun haben sich kurz vor den Weihnachtsfeiertagen die Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe zu diesen Rechtsfragen geäußert. Beide Gerichte vertreten die Auffassung, dass eine Anfechtung nicht in Betracht kommt und stützen so das Urteil des Oberlandesgerichts München. Diese positive Zwischennachricht möchten wir Ihnen noch vor dem Jahreswechsel zukommen lassen.
Zwar bedeuten die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen und Hinweise nicht, dass die Rechtsfragen rund um die Anfechtung endgültig geklärt sind, gleichwohl geht die Tendenz eindeutig in die für Anleger richtige Richtung.
Sofern Sie sich einen Überblick zum aktuellen Stand der Pilotverfahren machen möchten, können Sie dieses bei dem Wirtschaftsjournalisten Stefan Loipfinger nachlesen. Dieser hat unter
https://investmentcheck.de/news/6267/hoffnung-fuer-pr-anlegerinnen
eine lesenswerte Zusammenfassung veröffentlicht.
Das Team der TILP-Rechtsanwälte wünscht Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr und vor allem viel Gesundheit.
Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P&R Containervertriebsgesellschaften nehmen ihren regulären Lauf. Aus rechtlicher Sicht sind keine weiteren Maßnahmen derzeit angezeigt.
Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P&R Containervertriebsgesellschaften nehmen nunmehr ihren ordnungsgemäßen Lauf. Wir informieren unsere Mandanten zu gegebener Zeit, sofern Neuigkeiten zu berichten sind.
Wie Sie wissen, herrscht zur Frage der möglichen Anfechtung von Mietzahlungen und Containerrückkäufen durch den Insolvenzverwalter eine gewisse Rechtsunsicherheit, welche durch sogenannte Pilotverfahren einer Klärung zugeführt werden soll.
Anfang Februar wird ein weiterer sog. Prüftermin stattfinden, bei dem u.a. weitere Vergleichsvereinbarungen zur Insolvenztabelle festgestellt werden. Danach ist die Insolvenzverwaltung in die Lage versetzt, das Verteilungsverzeichnis niederzulegen.
Der Insolvenzverwalter macht Ernst und nimmt die ersten Anleger auf Rückzahlung in Anspruch.
In diesen Tagen erhalten die Anleger die vorausgefüllte Forderungsanmeldung des Insolvenzverwalters.
Wir raten Anlegern davon ab, diese Forderungsanmeldung zu unterzeichnen. Bitte beachten Sie hierzu die Fußnote 6 der Forderungsanmeldung.
Laut einer aktuellen Pressemitteilung der vorläufigen Insolvenzverwaltung konnte in der Zwischenzeit ein Pfandrecht auf die Anteile an der nicht insolventen Schweizer P & R Gruppen Gesellschaft, die P & R Equipement & Finance Corp. erwirkt werden.
Am Donnerstag, 26. April, haben nun auch die zwei weiteren deutschen Gesellschaften der P&R-Gruppe, die P&R Transport-Container GmbH und die P&R AG, beide mit Sitz in Grünwald, beim Amtsgericht München Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Am 17.04.2018 haben die vorläufigen Insolvenzverwalter eine erste Stellungnahme zum anstehenden Insolvenzverfahren veröffentlicht.
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