P&R Insolvenzverfahren – Update 14.01.2025
Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P&R Containervertriebsgesellschaften nehmen ihren regulären Lauf. Aus rechtlicher Sicht sind keine weiteren Maßnahmen derzeit angezeigt.
Anfang Februar wird ein weiterer sog. Prüftermin stattfinden, bei dem u.a. weitere Vergleichsvereinbarungen zur Insolvenztabelle festgestellt werden. Danach ist die Insolvenzverwaltung in die Lage versetzt, das Verteilungsverzeichnis niederzulegen. Zwischenzeitlich werden die Insolvenzverwaltung und die Gläubigerausschüsse über die Höhe der ersten Abschlagszahlungen beraten und befinden.
Die dann gefassten Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen und mit Rechtsmittelfristen zu versehen, welche unbedingt abzuwarten sein werden. Er im Anschluss kann dann eine Abschlagszahlung an die Anleger erfolgen. Dieses dürfte daher erst im zweiten Quartal ausgekehrt werden.
Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P&R Containervertriebsgesellschaften nehmen ihren regulären Lauf. Aus rechtlicher Sicht sind keine weiteren Maßnahmen derzeit angezeigt.
Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P&R Containervertriebsgesellschaften nehmen nunmehr ihren ordnungsgemäßen Lauf. Wir informieren unsere Mandanten zu gegebener Zeit, sofern Neuigkeiten zu berichten sind.
Wie Sie wissen, herrscht zur Frage der möglichen Anfechtung von Mietzahlungen und Containerrückkäufen durch den Insolvenzverwalter eine gewisse Rechtsunsicherheit, welche durch sogenannte Pilotverfahren einer Klärung zugeführt werden soll.
Anfang Februar wird ein weiterer sog. Prüftermin stattfinden, bei dem u.a. weitere Vergleichsvereinbarungen zur Insolvenztabelle festgestellt werden. Danach ist die Insolvenzverwaltung in die Lage versetzt, das Verteilungsverzeichnis niederzulegen.
Der Insolvenzverwalter macht Ernst und nimmt die ersten Anleger auf Rückzahlung in Anspruch.
In diesen Tagen erhalten die Anleger die vorausgefüllte Forderungsanmeldung des Insolvenzverwalters.
Wir raten Anlegern davon ab, diese Forderungsanmeldung zu unterzeichnen. Bitte beachten Sie hierzu die Fußnote 6 der Forderungsanmeldung.
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