EILMELDUNG — Deutsche Finance – BaFin bestellt Sonderbeauftragten

Mit Bescheid vom 9. Juni 2026 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die DF Deutsche Finance Investment GmbH an, Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Zur Überwachung dieser Anordnung bestellte die BaFin einen Sonderbeauftragten. Im Fokus steht die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung jener geschlossener Publikumsfonds, die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verantwortet werden. Konkret sind das 21 Publikumsfonds, in die rund 50.000 Anlegerinnen und Anleger rund 1,5 Milliarden Euro investierten.

Hintergrund

Die Anordnung einer solchen Maßnahme ist sehr ungewöhnlich und wird von der Finanzaufsicht BaFin angeordnet, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies für die Überwachung eines Verbots oder Gebots gemäß Kapitalanlagegesetzbuch erforderlich ist. In solchen Fällen kann die BaFin von jedermann Auskünfte einholen, die Vorlage von Unterlagen und die Überlassung von Kopien verlangen, Personen laden und vernehmen. Sofern die BaFin Zweifel an der ordnungsgemäßen Umsetzung dieser Anordnung hat, kann sie zusätzlich einen Sonderbeauftragten bestellen, der wie im Falle der Deutschen Finance, die Erteilung von Auskünften und die Vorlage von Unterlagen überwacht.

Weiteres

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei TILP prüft fortlaufend die Sach- und Rechtslage, vertritt bereits einige Anlegerinnen und Anleger und begleitet den Fall sehr intensiv. Wenn auch Sie unverbindlich von uns über weitere Entwicklungen informiert werden wollen, dann können Sie sich gerne in einen eigens dafür eingerichteten Mailverteiler eintragen lassen.

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Christoph Walker
Rechtsanwalt
Christian Palme
Rechtsanwalt

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