Deutsche Finance Group: Was Anlegerinnen und Anleger der Publikumsfonds jetzt wissen sollten

Rund 50.000 Privatanleger sind nach Angaben der Stiftung Warentest in Fonds der Deutsche Finance Group investiert. Für viele von ihnen war 2026 ein schwieriges Jahr: Die Finanzaufsicht hat Maßnahmen gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft angeordnet, zahlreiche Jahresberichte liegen noch nicht vor, und bei mehreren Fonds der Reihe „Club Deal Boston“ laufen Insolvenz- oder Liquidationsverfahren oder steht das planmäßige Ende der Fondslaufzeit bevor. Hinzu kommen strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts von Korruptionsstraftaten bei US-Immobilieninvestitionen der Bayerischen Versorgungskammer (BVK), in die auch die Deutsche Finance Group eingebunden war.

Wir geben einen Überblick über die Entwicklungen, die für Fondsanleger relevant sind, und zeigen, welche Möglichkeiten Anleger jetzt haben.

Aktueller Anlass: Durchsuchungen am 3. und 5. November 2026

Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I durchsuchten am 3. und 5. November 2026 rund 100 Ermittlungsbeamte des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und bayerischer Polizeidienststellen gemeinsam mit sechs Staatsanwältinnen und Staatsanwälten Büroräume der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) und der Deutsche Finance Group (DFG) in München sowie drei Privatwohnungen in München und Umgebung. Dabei wurden zahlreiche Unterlagen und digitale Speichermedien sichergestellt. Das Ermittlungsverfahren richtet sich unter anderem gegen einen aktuellen und einen früheren Mitarbeiter der für Immobilienkapitalanlagen zuständigen BVK-Abteilung sowie gegen ein Mitglied des DFG-Managements.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts von Korruptionsstraftaten im Zusammenhang mit sieben verlustreichen US-Immobilienprojekten der BVK in New York, Miami Beach, Beverly Hills, Chicago und San Francisco. Ein BVK-Mitarbeiter soll nach dem Verdacht der Ermittler sachwidrig Einfluss auf Investitionsentscheidungen und Kapitalnachschüsse genommen und dafür von dem beschuldigten Mitglied des DFG-Managements Vorteile für sich und Dritte erhalten haben. Genannt werden insbesondere Einladungen in hochpreisige Restaurants und Übernachtungen in einer Hotelsuite eines New Yorker Luxushotels. Ausgangspunkt war eine Mitteilung der BVK über mögliche problematische Nähebeziehungen im Herbst 2025. Die Staatsanwaltschaft stellt ausdrücklich klar, dass Untreuevorwürfe im Zusammenhang mit den Immobilieninvestitionen bislang nicht Gegenstand des Verfahrens sind.

Die Deutsche Finance hat erklärt, ihre Geschäftsräume seien als „Dritte“ durchsucht worden; sie kooperiere mit den Ermittlungsbehörden und stehe seit Längerem mit ihnen in Kontakt. Die Durchsuchung von Geschäftsräumen als Dritte schließt die Beschuldigtenstellung einzelner Personen aus dem Unternehmensumfeld nicht aus. Bei den von der Staatsanwaltschaft genannten Vorwürfen handelt es sich um Verdachtsmomente, nicht um erwiesene Straftaten. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft kündigte die Auswertung der sichergestellten Unterlagen und Datenträger für die kommenden Wochen und Monate an.

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den strafrechtlichen Ermittlungen zu den BVK-Investments und den geschlossenen Publikumsfonds für Privatanleger ist bislang nicht öffentlich bestätigt. Die von der Staatsanwaltschaft benannten Beschuldigten und Verdachtsmomente betreffen die sieben genannten BVK-Projekte; daraus lässt sich keine strafrechtliche Bewertung der Publikumsfonds ableiten. Allein aus den Durchsuchungen oder den Verdachtsmomenten ergeben sich für Fondsanleger keine Schadensersatzansprüche. Für die Prüfung möglicher Prospekthaftungsansprüche sind vielmehr die Angaben im jeweiligen Verkaufsprospekt und die bei dessen Erstellung erkennbaren Risiken maßgeblich.

1. Maßnahmen der BaFin

Im Juni 2026 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die DF Deutsche Finance Investment GmbH, die Kapitalverwaltungsgesellschaft der Fonds, verpflichtet, Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Zugleich bestellte sie einen Sonderbeauftragten, der die Umsetzung dieser Anordnung überwacht.

Die Deutsche Finance hat erklärt, die Anordnung betreffe lediglich fünf Immobilieninvestments, die gemeinsam mit einem Co-Investor getätigt worden seien; andere von ihr verwaltete Fonds seien nicht betroffen. Der Sonderbeauftragte habe keine Entscheidungsbefugnisse, und die Anordnung enthalte keine Feststellung von Pflichtverletzungen. Die Anordnung ist nach Angaben der Gesellschaft sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Auf Anfrage von Investmentcheck bestätigte die BaFin, dass sich die angesprochenen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen auf die DF Deutsche Finance Investment GmbH beziehen. An den Durchsuchungen vom 3. November 2026 sei die Finanzaufsicht nicht beteiligt gewesen. Zu weiteren Einzelheiten äußerte sie sich unter Hinweis auf ihre gesetzliche Verschwiegenheitspflicht nicht. Ob ein sachlicher Zusammenhang zwischen den aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und den nun konkretisierten strafrechtlichen Ermittlungen besteht, ist weiterhin nicht bekannt. Die BaFin-Auskunft bezog sich auf die Durchsuchungen vom 3. November; zu den zusätzlichen Maßnahmen vom 5. November liegt hier keine gesonderte Auskunft vor.

2. Fehlende Jahresberichte

Die Jahresberichte der Fonds für das Geschäftsjahr 2024 hätten grundsätzlich bis zum 30. September 2025 offengelegt werden müssen. Nach einer Auswertung der Stiftung Warentest lagen die Berichte im Juni 2026 für 17 von 21 untersuchten Fonds noch nicht vor. Aktuell hat sich dazu leider immer noch nichts verbessert, neuere Jahresberichte wurden nicht veröffentlicht.

Inzwischen ist auch die gesetzliche Offenlegungsfrist für die Jahresberichte 2025 am 30. September 2026 abgelaufen. Damit fehlen bei den meisten der noch laufenden Fonds mittlerweile Jahresberichte für zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre.

Für Anleger ist das mehr als eine Formalie: Ohne aktuelle Jahresberichte lässt sich kaum beurteilen, wie es um die Vermögenswerte, die Finanzierung und die Liquidität des eigenen Fonds steht.

3. Die Fonds der Reihe „Club Deal Boston“

DF Deutsche Finance Investment Fund 17 – Club Deal Boston II

An dem Fonds sind 1.187 Anleger mit insgesamt rund 58 Millionen US-Dollar beteiligt. Er investierte mittelbar in eine Labor- und Büroimmobilie in Somerville bei Boston, die 2024 fertiggestellt wurde, aber keine Mieter fand.

Im August 2026 teilte die Fondsgesellschaft mit, dass der angestrebte Verkauf der Immobilie und eine längerfristige Anschlussfinanzierung nicht zustande gekommen seien. Den Anlegern wurde ein voraussichtlich vollständiger wirtschaftlicher Verlust ihrer Beteiligung angekündigt.

Am 2. September 2026 ordnete das Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1542 IN 3086/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Fondsvermögen an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Jaffé bestellt.

Ende September 2026 wurde die US-Immobilie auf eine neue Eigentümergesellschaft übertragen. Das ergibt sich aus Registerunterlagen, die TILP ausgewertet hat. Nach dieser Auswertung sieht die Übertragungsurkunde keine schuldbefreiende Entlassung der bisherigen Eigentümergesellschaft aus ihren Darlehensverpflichtungen vor. Die dokumentierte Restschuld beträgt rund 169,26 Millionen US-Dollar zuzüglich aufgelaufener Zinsen und Gebühren. Ob außerhalb der Urkunde gesonderte Freistellungen oder Haftungsbegrenzungen vereinbart wurden, ist nicht bekannt. Welche wirtschaftlichen Folgen mögliche verbleibende Verpflichtungen für die mehrstufige Beteiligungsstruktur und den deutschen Fonds haben können, lässt sich anhand der vorliegenden Unterlagen nicht abschließend beurteilen. Eine persönliche Haftung der Fondsanleger für den Immobilienkredit lässt sich aus der beschriebenen Regelung nicht ableiten.

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Christoph Walker
Rechtsanwalt
Christian Palme
Rechtsanwalt

DF Deutsche Finance Investment Fund 20 – Club Deal Boston III

Der Fonds hat rund 134 Millionen US-Dollar von 2.669 Anlegern eingesammelt. Das geplante Bauvorhaben bei Boston wurde gestoppt. Die Fondslaufzeit endete am 30. Juni 2026 und wurde nicht verlängert; seit Juli 2026 befindet sich der Fonds in Liquidation. Die Geschäftsführung hat den Anlegern mitgeteilt, dass die ursprüngliche Prognose nicht erreicht werden kann, und einen gegenüber dem Prospekt reduzierten Mittelrückfluss in Aussicht gestellt.

DF Deutsche Finance Investment Fund 21 – Club Deal Boston IV

Der Fonds hat ein Volumen von rund 215 Millionen US-Dollar. Seine Laufzeit endet planmäßig Ende 2026. Eine Verlängerung ist bislang nicht bekannt. Der jüngste veröffentlichte Jahresbericht betrifft weiterhin das Geschäftsjahr 2023.

Anleger dieses Fonds sollten Mitteilungen der Fondsgesellschaft, insbesondere zu Gesellschafterbeschlüssen über eine Laufzeitverlängerung, sorgfältig prüfen.

4. Welche Ansprüche können Anleger haben?

Wirtschaftliche Verluste allein begründen noch keinen Schadensersatzanspruch. Auch die nun konkretisierten Korruptionsverdachtsmomente in Bezug auf die BVK-Investments belegen für sich genommen keine Prospektfehler bei geschlossenen Publikumsfonds der Deutschen Finance. Entscheidend für die hier untersuchten Prospekthaftungsansprüche ist, ob der Verkaufsprospekt bei Zeichnung der jeweiligen Beteiligung wesentliche Fehler enthielt. Dabei können zum Beispiel folgende Fragen relevant sein:

  • Waren die prognostizierten Renditen bei Erstellung des Verkaufsprospekts nachvollziehbar und ausreichend plausibel?
  • Wurden damals erkennbare Finanzierungs- und Zinsrisiken angemessen berücksichtigt?
  • Waren sämtliche wesentlichen Kosten und Vergütungen, einschließlich erfolgsabhängiger Vergütungen, verständlich dargestellt?
  • Konnten Anleger erkennen, welche Auswirkungen diese Kosten auf ihre voraussichtlichen Netto-Rückflüsse haben?

 

Diese Fragen müssen für jeden Fonds und jede Beteiligung gesondert geprüft werden.

5. Das Vorgehen von TILP

Am 19. Oktober 2026 reichte die Kanzlei TILP eine erste Schadensersatzklage für einen Anleger des DF Deutsche Finance Investment Fund 21 – Club Deal Boston IV gegen die DF Deutsche Finance Investment GmbH in ihrer Funktion als Prospektverantwortliche bei Gericht ein. TILP macht geltend, dass der Verkaufsprospekt wesentliche Fehler enthält, unter anderem bei den Renditeprognosen, der Berücksichtigung der Zinsentwicklung und der Darstellung erfolgsabhängiger Vergütungen. Ziel ist die Rückabwicklung der Beteiligung im Wege des Schadensersatzes. Ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen, ist gerichtlich noch nicht entschieden.

Für Anleger des Fund 17 – Club Deal Boston II sieht TILP ebenfalls belastbare Anhaltspunkte für mögliche Schadensersatzansprüche wegen möglicher Prospektfehler.

Für Anleger der übrigen Fonds der Deutsche Finance Group prüft TILP derzeit noch die Verkaufsprospekte im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche wegen möglicher Prospektfehler.

6. Was Anleger jetzt tun sollten
  • Unterlagen sichern: Zeichnungsschein, Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen, Beratungsunterlagen, Geschäftsberichte und sämtliche Mitteilungen der Fondsgesellschaft.
  • Mitteilungen der Fondsgesellschaft genau lesen, insbesondere zu Gesellschafterbeschlüssen, Laufzeitverlängerungen, Liquidation und Insolvenz.
  • Verjährung im Blick behalten: Mögliche Verjährungsfristen sollten im Einzelfall geprüft werden.
  • Ansprüche prüfen lassen: Wer bereits erhebliche Verluste erlitten hat oder mit einem Totalverlust rechnen muss, sollte die Prüfung seiner Ansprüche nicht aufschieben.
Fazit

Aus Sicht von TILP kommt es für Anleger vor allem darauf an, die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Fonds zu verstehen, mögliche Prospektfehler zu identifizieren und bestehende Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen. Die von der Staatsanwaltschaft bestätigten Korruptionsermittlungen zu den BVK-Projekten sind hiervon rechtlich zu unterscheiden; ihre weiteren Ergebnisse bleiben abzuwarten.

TILP vertritt bereits Anleger der Deutsche Finance Group und prüft mögliche Schadensersatzansprüche bei weiteren Fonds. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Betroffene unter www.tilp.de/deutsche-finance-group/

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