OLG Frankfurt billigt Vergleich im Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom AG.
OLG Frankfurt billigt Vergleich im Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom AG. Musterklägerkanzlei TILP erreicht zusammen mit Doerr Kuhn Plück + Partner Vergleich zugunsten von vielen tausend Anlegern im KapMuG-Musterverfahren DT 3. Erste Vergleichszahlungen noch in diesem Jahr.
17.000 Anleger erreichen historischen Meilenstein vor dem Bundesgerichtshof gegen die Deutsche Telekom AG
17.000 Anleger erreichen historischen Meilenstein vor dem Bundesgerichtshof gegen die Deutsche Telekom AG – Musterklägerkanzlei TILP erstreitet zusammen mit Vorwerk einen zentralen Etappensieg im KapMuG-Musterverfahren DT 3 – Verschulden der Telekom für den falschen Börsenprospekt DT 3 steht nunmehr rechtskräftig fest
Telekom-Prozess: Musterklägerkanzlei TILP hat über den BGH-Anwalt Prof. Dr. Volkert Vorwerk erneut Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt
Die Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft mbh (TILP) hat im Telekom-Prozess zum sogenannten Dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG (DT3) Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt (Aktenzeichen XI ZB 24/16).
Telekom-Prozess: Musterklägerkanzlei TILP führt Anleger zum Sieg gegen die Deutsche Telekom AG
Telekom-Prozess: Musterklägerkanzlei TILP führt Anleger zum Sieg gegen die Deutsche Telekom AG – OLG Frankfurt erlässt Musterentscheid – 200 Millionen EUR an Schadenersatzzahlungen sind für über 17.000 Kläger in konkreter Reichweite
Telekom-Prozess: Kanzlei TILP erringt vor dem Bundesgerichtshof Etappensieg gegen die Deutsche Telekom AG
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. Dezember 2014 den Musterparteien im Telekom-Prozess zum so genannten Dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG im Jahr 2000 (DT3) seinen bereits am 21.10.2014 gefällten Beschluss, den er bis heute unter Verschluss gehalten hatte, zugestellt (Aktenzeichen des BGH: XI ZB 12/12).
Telekom-Prozess: Pyrrhus-Etappensieg für Telekom und Bund
KapMuG-Senat des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt hat im Fall DT 3 durch Musterentscheid zugunsten der Telekom und des Bundes entschieden (Az. 23 Kap 1/06). Danach seien der Telekom keine wesentlichen kapitalmarktrechtlichen Pflichtverletzungen vorzuwerfen.
Telekom-Prozess: TILP erwartet Wende zu Gunsten der Kläger
Der Frankfurter Musterprozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom u. a. wird am Mittwoch, den 25. Januar 2012, vor dem 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt a. M. fortgesetzt. Die Verhandlung findet um 10.00 Uhr im Saal 5/6 des Gerichtsgebäudes D, Zeil 42 in Frankfurt a. M. statt.
Telekom-Prozess: Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am Freitag, 11. Dezember 2009 ungewiss
Der Frankfurter Musterprozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom u. a. soll nach noch bestehendem Plan des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt a.M. am kommenden Freitag
Telekom-Prozess: Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am Freitag, 06. November 200
Der Frankfurter Musterprozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom u. a. wird am Freitag, den 06. November 2009 vor dem 23. Zivilsenat des OLG Frankfurt a. M. fortgesetzt. Die Verhandlung findet um 10.00 Uhr im Saal 5/6 des Gerichtsgebäudes D, Zeil 42 in Frankfurt a. M. statt.
Musterprozess gegen die Deutsche Telekom AG: Wichtige Zeugenaussagen in den deutschen Generalkonsulaten in San Francisco und New York untermauern die Rechtsauffassung von TILP
Im Musterprozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gegen die Deutsche Telekom u. a. wurden bis vergangenen Freitag