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20.11.2024 - Stand im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Mercedes-Benz Group AG

Bisweilen fanden seit Beginn dieses Verfahrens zwei mündliche Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am 27. September 2023 und am 16. Juli 2024 statt. Diese Termine dienten hauptsächlich der Strukturierung des Musterverfahrens.

Der Senat teilte zudem zu einzelnen rechtlichen Fragestellungen des Verfahrens seine vorläufige Rechtsauffassung mit. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob der klägerseits erbrachte Vortrag, auf welchen eine etwaige Haftung der Mercedes-Benz AG gestützt wird, ausreichend ist oder ergänzt werden muss. Diese Frage ist deshalb so wichtig, da es sich bei „Daimler-Dieselgate“ größtenteils um interne Vorgänge bei der Beklagten handelte, zu welchen die Kläger nur schwerlich Vortrag leisten können.

Der Senat bejahte diese Frage und hielt den bisweilen geleisteten Vortrag der Kläger weitestgehend für ausreichend. Nunmehr dürfte es an der Musterbeklagten liegen, zum Vortrag der Klägerseite Stellung zu beziehen und sich gegen die erhobenen Vorwürfe zu verteidigen. Gelingt dies der Musterbeklagten nicht, könnte dies zu einer Haftung gegenüber den Anlegern führen.

Der ursprünglich für den 16. Oktober 2024 anberaumte weitere Verhandlungstermin wurde kurzfristig aufgehoben. Grund hierfür war, dass die bisweilen durch den Senat erfolgten Hinweise zunächst verschriftlicht werden sollen und den Parteien Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werden soll.

Wir werten den bisherigen Verlauf der beiden mündlichen Verhandlungen und die bisweilen mündlich mitgeteilte Rechtsauffassung des Senats als positiv.

Für das Jahr 2025 sind bereits mehrere Termine zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Termine sollen u.a. im Januar, April und Juli stattfinden. Wir gehen davon aus, dass das Verfahren im Jahr 2025 deutlich an Fahrt aufnimmt.

Über den weiteren Verlauf des Verfahrens halten wir Sie selbstverständlich informiert.

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