Pressemitteilung

HRE-Anlegerklagen: TILP und DRRT erreichen für den Musterkläger Vergleich im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Hypo Real Estate Holding GmbH. Das KapMuG besteht erneuten Härtetest.

Kirchentellinsfurt, 01.06.2022

Im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) gegen die Hypo Real Estate (HRE) haben sich der Musterkläger und die HRE auf einen für alle Seiten fairen Vergleich geeinigt. Der Musterkläger, der sich Ansprüche institutioneller Investoren hatte abtreten lassen, wurde hierbei von der Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) und der US-Kanzlei DRRT vertreten.

Auf Grundlage des von TILP erstrittenen Beschlusses des Bundesgerichtshofs gegen die Hypo Real Estate (Beschluss vom 17. Dezember 2020, Az. II ZB 31/14) hat das Musterverfahren nach dem KapMuG einen weiteren Härtetest erfolgreich bestanden. Wie bereits in Verfahren u.a. gegen die Deutsche Telekom AG und die frühere AHBR bzw. CorealCredit Bank AG konnten sich die Parteien auch hier auf eine vergleichsweise Beilegung des Rechtsstreits einigen. Die Einigung wurde möglich, da im Rahmen des Musterverfahrens alle wesentlichen materiell-rechtlichen Fragestellungen für alle Beteiligten entschieden wurden.

„Der Fall HRE gilt als ein Meilenstein in der Geschichte des deutschen Kapitalmarktrechtes, da erstmals kapitalmarktrechtliche Ansprüche großer deutscher sowie internationaler institutioneller Investoren vor deutschen Gerichten gegen ein deutsches Kreditinstitut gerichtet wurden. Die Entscheidung des BGH und die darauf folgenden Vergleichsgespräche zeigen, dass auch institutionelle Anleger, die im Rahmen des KapMuG klagen, deutlich erfolgreicher sind als in einem normalen Zivilprozess. Dies belegt entgegen vielfacher Unkenrufe die Effektivität und Effizienz des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes.“, erläutert TILP-Partner Peter Gundermann.

„Der Musterkläger vertrat im Verfahren gegen die HRE Ansprüche von insgesamt 107 institutionellen Investoren aus 12 Ländern. Wir freuen uns, dass nach den Vergleichen in den Fällen Telekom und AHBR (CorealCredit) nunmehr auch in diesem Verfahren ein gutes Ergebnis erzielt werden konnte“, ergänzt TILP-Partner Marc Schiefer.

Kontakt:

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Peter Gundermann
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