Telekom-Prozess: Musterklägerkanzlei TILP führt Anleger zum Sieg gegen die Deutsche Telekom AG – OLG Frankfurt erlässt Musterentscheid – 200 Millionen EUR an Schadenersatzzahlungen sind für über 17.000 Kläger in konkreter Reichweite
Frankfurt a.M./Kirchentellinsfurt, 30.11.2016
Im Telekom-Prozess zum sogenannten Dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG (DT) im Jahr 2000 (DT3) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt heute seine Entscheidung (Az. 23 Kap 1/06) gefällt und zu Gunsten von über 17.000 klagenden Anlegern entschieden. Es wies alle zentralen Verteidigungsvorbringen der DT zurück und stellte u.a. deren Verschulden für die wesentliche Unrichtigkeit des Börsenprospektes zu DT 3 fest. Die gerichtliche Feststellung des wesentlichen Prospektfehlers war von der Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) im Oktober 2014 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu Gunsten der Anleger erstritten worden. Dieser hatte die Sache dann an das OLG zurückverwiesen, da es noch Feststellungen zu treffen habe, insbesondere zu Fragen des Verschuldens und von Kausalitäten.
„Mit dem heute gefällten Musterentscheid hat unsere Kanzlei, die den Musterkläger im Telekom-Prozess vertritt, einen rechtshistorischen Sieg für die Anleger errungen“, kommentiert Rechtsanwalt Andreas Tilp, Geschäftsführer von TILP. „Im 16. Jahr nach Erhebung der ersten Telekom-Klage durch unsere Kanzlei widerfährt den klagenden Erwerbern der sogenannten Volksaktie endlich Gerechtigkeit – leider kann sie der dieses Jahr verstorbene Musterkläger nicht mehr erleben“, führt Tilp weiter aus.
Der DT steht nun die Rechtsbeschwerde zum BGH offen. Über diese dürfte innerhalb von eineinhalb Jahren entschieden werden. Nach rechtskräftiger Entscheidung des Musterverfahrens wird dann das Landgericht (LG) Frankfurt a.M. in jedem einzelnen Fall der mehr als 17.000 Kläger ein Endurteil auf Basis der bindenden Vorgaben des endgültigen Musterentscheides treffen müssen.
„Für über 17.000 Telekom-Kläger sind Schadensersatzzahlungen nunmehr in konkreter Reichweite“ erläutert TILP-Mitgeschäftsführer Peter Gundermann, der zusammen mit Rechtsanwalt Tilp und Rechtsanwältin Dr. Petra Dietenmaier das Prozessteam von TILP im Fall Telekom bildet. „Zusammen mit den gesetzlichen Verzugszinsen belaufen sich diese aktuell auf rund 200 Millionen Euro“, so Gundermann weiter.
Der Telekom-Prozess hatte im Jahr 2005 zur Einführung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) geführt, einer Art „deutscher Sammelklage“ für kapitalmarktrechtliche Prozesse. „Die rechtshistorische Bedeutung des Telekom-Prozesses liegt in der Einführung des KapMuG. So sehr dieses im Detail auch trotz seiner Reform im Jahr 2012 weiterhin zu kritisieren ist – ohne das KapMuG hätten die Kläger ihre Prozesse schon längst verloren gehabt. Denn erst der gemeinsame Kampf im Musterverfahren hat zum Sieg der Anleger geführt“, resümiert Andreas Tilp.
Ergänzende Informationen zum Fall Telekom, seiner Historie und eine Dokumentation der bisherigen Pressemitteilungen von TILP finden Sie unter https://tilp.de/deutsche-telekom.