Pressemitteilung

Weichenstellung im Wirecard-Bilanzskandal: Klagen wegen vorsätzlichen Bilanzfälschungsdelikten gegen Wirtschaftsprüfer Ernst & Young und (Ex-)Vorstandsmitglieder der Wirecard AG eingereicht.

Weichenstellung im Wirecard-Bilanzskandal: Klagen wegen vorsätzlichen Bilanzfälschungsdelikten gegen Wirtschaftsprüfer Ernst & Young und (Ex-)Vorstandsmitglieder der Wirecard AG eingereicht – Ausweitung des KapMuG-Musterverfahrens – 30.000 Anleger bei TILP registriert – Entschädigungsfonds für BaFin-Versagen gefordert.

Kirchentellinsfurt, 30.06.2020

Am heutigen Dienstag hat die Tübinger TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) das von ihr initiierte Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Wirecard AG (Wirecard) auf weitere Haftungsgegner ausgeweitet. Vor dem Landgericht (LG) München I hat sie die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY), den Ex-Vorstandsvorsitzenden von Wirecard, Dr. Markus Braun, deren Ex-COO Jan Marsalek und den amtierenden CFO Alexander von Knoop wegen vorsätzlichen Bilanzfälschungsdelikten auf Schadenersatz verklagt (Az. 3 O 5875/20).

Die jetzige Ausweitung erfolgte im Auftrag der geschädigten Effecten-Spiegel AG, welche mit TILP auch die erste Anlegerklage gegen Wirecard am 12. Mai 2020 eingereicht hat: „Wir haben heute die entscheidenden Weichen gestellt, um EY und die aus unserer Sicht zentral verantwortlichen Personen bei Wirecard im Wege eines Musterverfahren zu ihrer Verantwortung zu ziehen“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Tilp. „Vom zumindest bedingt vorsätzlichen Verhalten der neuen Beklagten sind wir überzeugt“, so Tilp weiter.

„Aktuell haben sich über 30.000 Anleger bei uns registriert. Dies eröffnet unseren Mandanten eine Reihe von Optimierungsmöglichkeiten: außergerichtlich, vor Gericht als auch im Musterverfahren – stets gegen die Haftungsgegner mit den tiefen Taschen“, erläutert TILP-Anwalt Maximilian Weiss.

Die jetzige Ausweitung des Musterverfahrens stellt den Auftakt eines der größten Wirtschaftsprozesse jüngerer Zeit dar und markiert nach Einschätzung von TILP zugleich den Beginn der justiziellen Aufarbeitung eines beispiellosen Versagens von Wirtschaftsprüfern und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): „Der Totalausfall der BaFin muss und wird Konsequenzen haben. Wir fordern die Bundesregierung auf, Verantwortung für das BaFin-Versagen zu übernehmen, wirkungsvolle Gesetzesreformen zu verabschieden und einen Entschädigungsfonds für Wirecard-Geschädigte einzurichten. Sollte kein Entschädigungsfonds eingerichtet werden, behalten wir uns vor, mit der Schlagkraft von mehr als 30.000 Geschädigten im Rücken gegen die BaFin prozessual sämtliche Register zu ziehen. Wir haben der BaFin bereits einmal den Kampf angesagt, zogen bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und waren dort erfolgreich. Und wenn es nötig werden sollte, ziehen wir auch hier wieder bis vor den EuGH“, zeigt sich Rechtsanwalt Andreas Tilp entschlossen.

TILP hat eine Plattform unterwww.wirecard-klage.de eingerichtet, auf der sich Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann kostenfrei weitere Informationen erhalten.

Kontakt:

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Maximilian Weiss, LL.M. (Northwestern)
Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany
Tel.:  +49 7121 90909-0
Fax:  +49 7121 90909-81
Mail: medien@tilp.de

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