Bayer-Anlegerklagen: TILP erwirkt Vorlagebeschluss beim Landgericht Köln – Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gegen die Bayer AG eingeleitet.
„Nachdem unsere Anträge im Dezember 2021 und Juni 2022 im Klageregister des Bundesanzeigers veröffentlicht wurden, war der Erlass des Vorlagebeschluss nach dem KapMuG nur noch eine Frage der Zeit“, erläutert TILP-Anwalt Axel Wegner. „Der Vorlagebeschluss enthält das Arbeitsprogramm für das Oberlandesgericht Köln, mit dem nunmehr die Anlegerklagen gegen Bayer aufgearbeitet werden können. Anhand des Vorlagebeschlusses wird das Oberlandesgericht Köln nun bindend feststellen, ob die Bayer AG dem Kapitalmarkt wesentliche Risiken der Übernahme des US-Konzerns Monsanto seit September 2016 pflichtwidrig verschwiegen und sich gegenüber Anlegern wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten schadensersatzpflichtig gemacht hat.“, ergänzt TILP-Anwalt Christian Herrmann.
Die Kanzleien TILP und TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten vor dem Landgericht Köln derzeit eine Vielzahl privater Anleger und über 280 institutionelle Investoren gegen die Bayer AG. Das Gesamtvolumen dieser Klagen beträgt weit über zwei Milliarden Euro. Insgesamt dürften sich die entstandenen Schäden nach Schätzung von TILP auf einen mittleren zweistelligen Milliardenbetrag belaufen.
Die von TILP geführten Klagen basieren auf Erwerben von Bayer-Aktien im Zeitraum vom 14. September 2016 bis 19. März 2019 (sogenannte Desinformationsphase). Die klagenden Investoren werfen Bayer vor, den Kapitalmarkt über die tatsächlich bestehenden wirtschaftlichen Risiken der Monsanto-Übernahme getäuscht zu haben. Diese ergaben sich insbesondere aus den in den USA anhängigen Verbraucherklagen im Zusammenhang mit Glyphosat und dem Unkrautvernichtungsmittel Roundup, in denen Monsanto in mehreren Gerichtsverfahren zu hohen Schadensersatzzahlungen verurteilt wurde.
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