Pressemitteilung

Anlegerklagen im Wirecard-Bilanzskandal: TILP erwirkt Vorlagebeschluss beim Landgericht München I

Anlegerklagen im Wirecard-Bilanzskandal: TILP erwirkt Vorlagebeschluss beim Landgericht München I – Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeleitet

Kirchentellinsfurt, 15.03.2022

Das Landgericht („LG“) München I hat gestern den von der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („TILP“) beantragten Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz („KapMuG“) gegen u.a. die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („EY“) wegen Anlegerklagen im Zusammenhang mit dem Wirecard-Bilanzskandal erlassen und damit das Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht eröffnet (Beschluss vom 14.03.2022, Az. 3 OH 2767/22 KapMuG). Der Beschluss enthält alle von TILP beantragten Feststellungsziele zu diversen Pflichtverletzungen von EY, u.a. der Beihilfe zu unterlassenen und falschen Ad-hoc-Mitteilungen sowie falschen Geschäftsberichten der Wirecard AG. Er basiert auf Musterverfahrensanträgen, die TILP bereits beginnend ab Mai 2020 beim LG München I gestellt hatte, um das Kapitalanleger-Musterverfahren nach dem KapMuG einzuleiten. „TILP hat in den vergangenen Monaten alles dafür getan, um die formellen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Musterverfahrens zu erfüllen. Damit war ein Vorlagebeschluss nach dem KapMuG zwingend zu erlassen.“, erläutert TILP-Partner Peter Gundermann.

Der Vorlagebeschluss umfasst insgesamt 28 Seiten und beinhaltet Feststellungsziele, welche im Rahmen des Musterverfahrens von dem dann zuständigen Bayerischen Obersten Landesgericht zu beantworten sind. Der Vorlagebeschluss stellt also quasi das Arbeitsprogramm für das Musterverfahren dar. Insgesamt enthält der Vorlagebeschluss rund 70 Feststellungsziele auf Klägerseite. Die von TILP beantragten Feststellungsziele wurden sämtlich in den Beschluss übernommen.

Die Kanzlei TILP ist auf das Führen von Musterverfahren nach dem KapMuG spezialisiert. Dieses spezielle Gesetz wurde aufgrund der von TILP im Jahr 2001 mitinitiierten Telekom-Klagen geschaffen, um eine Vielzahl von Klägern in einem Musterverfahren zu bündeln. Derartige Verfahren erhöhen die Erfolgschancen der Anleger deutlich, da es die Kräfte aller Anleger bündelt und erhebliche Kostenvorteile bietet. Auch eröffnet es eine Rechtsbeschwerdemöglichkeit zum Bundesgerichtshof. Seit Novellierung des KapMuG im Jahr 2012 hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer solcher Musterverfahren zudem deutlich reduziert. TILP vertritt u. a. die jeweiligen Musterkläger in den Verfahren gegen die Volkswagen AG (TILP Litigation), die Mercedes Benz Group AG und die Hypo Real Estate Holding AG.

„Unsere Anträge auf Einleitung des Kapitalanleger-Musterverfahrens waren allein schon deshalb geboten, da sich im Verfahren gegen EY zahlreiche Tatsachen- und Rechtsfragen stellen, die für viele Anlegerklagen entscheidungsrelevant sind.“, erläutert TILP-Partner Martin Kühler. „Unsere Strategie einer kosten- und verfahrenseffizienten Prozessführung für Mandanten ist damit aufgegangen.“, fährt Kühler fort.

Nach dem rechtlichen Prüfergebnis von TILP hat sich EY u.a. wegen mehrerer Pflichtverletzungen gegenüber den Aktionären und Anleiheerwerbern der Wirecard AG schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind vor allem Erwerbe von Aktien, Anleihen und Derivaten auf die Wirecard-Aktie im Zeitraum vom 24. Februar 2016 bis einschließlich 18. Juni 2020, 10:43 Uhr.

TILP vertritt im Wirecard-Bilanzskandal mehrere tausend Anleger und hat eine Plattform unter www.wirecard-klage.de eingerichtet, auf der sich geschädigte Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können, um weitere Informationen zu erhalten.

Den vollständigen Vorlagebeschluss des Landgericht München lesen Sie hier (PDF-Download).

Kontakt:

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Peter Gundermann
Rechtsanwalt Martin Kühler

Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany Tel.: +49 7121 90909-0

Fax: +49 7121 90909-81
Mail: medien@tilp.de www.tilp.de

Wie können wir Ihnen weiterhelfen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Weitere Pressemitteilungen