Pressemitteilung

Musterprozess gegen die Deutsche Telekom AG wird durch Zeugenvernehmungen in den Deutschen Generalkonsulaten in San Francisco und New York fortgesetzt

Musterprozess gegen die Deutsche Telekom AG wird durch Zeugenvernehmungen in den Deutschen Generalkonsulaten in San Francisco und New York fortgesetzt – TILP setzt Erweiterung des Vorlagebeschlusses um den Komplex „€ 13 Milliarden-Risiko durch kompensationslose Übernahme der Prospekthaftung“ und damit die Prüfung weiterer Vorwürfe gegen die Telekom durch das OLG Frankfurt durch

Kirchentellinsfurt/Frankfurt am Main, den 27.04.2009

Der Musterprozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gegen die Deutsche Telekom u. a. wird am morgigen Dienstag, Mittwoch und Freitag in den USA fortgesetzt – und damit in dem Land, in welchem die Telekom sich bereits im Jahr 2005 gegen Zahlung einer Vergleichssumme i.H.v. USD 120 Millionen mit den dort in einer Sammelklage wegen vergleichbarer Prospektfehler-Vorwürfen zu DT3 klagenden US-Aktionären verglichen hat.

Bekanntlich vertritt TILP Rechtsanwälte den Musterkläger in diesem Prozess, welcher sich mit dem Dritten Börsengang der Telekom im Juni 2000 (DT3) befasst. Der Musterprozess soll für rund 17.000 Kläger insbesondere klären, ob der Börsenprospekt fehlerhaft war und daneben auch sonstige Kapitalmarktinformationen falsch waren oder unterlassen wurden.

„Die Vergleichszahlung der Telekom im Jahr 2005 zeigt die Effizienz des US-Sammelklagesystems gegenüber dem deutschen Prozessrecht. Hier zu Lande mühen sich die deutschen Kläger wegen den selben Vorwürfen bereits im neunten Prozessjahr ab, die US-Aktionäre hat die Telekom dagegen schon nach 4 Jahren entschädigt“, erläutert Rechtsanwalt Andreas Tilp.

Jetzige Zeugenvernehmungen zum Komplex VoiceStream

Nachdem zum Themenkomplex „VoiceStream“ bereits Zeugen in Deutschland vernommen wurden, darunter Dr. Ron Sommer, wird die Beweisaufnahme nunmehr in den USA fortgesetzt. Unter Beteiligung des Gerichtes, der Beklagtenseite und von TILP-Anwälten werden am 28.04.2009 die Zeugen Bob Stapleton und Dirk Mosa, sowie am 29.04.2009 der Zeuge John Stanton jeweils im deutschen Generalkonsulat in San Francisco vernommen. Am 01.05.2009 wird im deutschen Generalkonsulat in New York die Vernehmung des Zeugen Lou Friedman stattfinden. John Stanton war zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen um die unmittelbar nach dem Dritten Börsengang der Telekom erfolgte rund 39 Milliarden schwere VoiceStream-Übernahme Chef von VoiceStream. Bob Stapleton war Mitbegründer und Vorstand von VoiceStream, Lou Friedman Ansprechpartner der Telekom bei der Investmentbank DLJ. Dirk Mosa war Projektmanager der Telekom und zuständig für die VoiceStream-Übernahme.

TILP erreicht vollständige und ungeschwärzte Herausgabe von US-Depositions

TILP Rechtsanwälte ist es zwischenzeitlich gelungen, die Herausgabe der „Depositions“ (eidlicher Zeugenaussagen) der Herren Sommer, Ricke, Eick und Hedberg im US-Sammelklageverfahren gegen die Telekom durch richterlichen Beschluss zu erwirken. „Dabei haben wir uns nicht damit begnügt, dass die Telekom großflächig geschwärzte Passagen vorlegt, wie zunächst geschehen. Mittlerweile musste die Telekom die vollständigen Texte herausgeben, rechtzeitig für die Zeugenvernehmungen in den USA liegen sie unserer Kanzlei jetzt vor “, so Rechtsanwalt Peter Gundermann.

TILP setzt Erweiterung des Vorlagebeschlusses und damit die Prüfung weiterer Vorwürfe gegen die Telekom durch das OLG Frankfurt durch

Darüber hinaus hat TILP Rechtsanwälte einen Erweiterungsantrag gemäß § 13 KapMuG beim LG Frankfurt eingereicht und erfolgreich durchgesetzt. Dessen Ziel war und ist, das „Arbeitsprogramm“ des OLG Frankfurt um weitere Streitpunkte zu ergänzen. Das LG Frankfurt hat inzwischen mit Beschluss vom 24.02.2009 dem Antrag teilweise stattgegeben und insbesondere den Sachverhalt, der dem Rechtsstreit der Telekom gegen den Bund vor dem LG Bonn und OLG Köln zugrunde liegt, zum weiteren Gegenstand des Vorlagebeschlusses gemacht. Soweit eine Zurückweisung des Antrages erfolgte, haben wir sofortige Beschwerde eingelegt. Sollte das LG Frankfurt der Beschwerde nicht abhelfen, muss das OLG Frankfurt über sie  befinden.

Konkret geht es dabei um die kompensationslose Übernahme der Prospekthaftung durch die Telekom und ihrer daraus resultierenden Risiken beim Dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000 – dieser Komplex ist selbst Gegenstand eines Rechtstreits, den die Deutsche Telekom derzeit vor dem OLG Köln gegen den Bund und die KfW führt. In erster Instanz bejahte das LG Bonn (LG Bonn, Urteil vom 01.06.2007, Az: 1 O 552/06) einen Verstoß gegen §§ 62, 57 Aktiengesetz, da die Telekom mit der Übernahme der Prospekthaftung ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko eingegangen sei. Kompensierende Gegenleistungen an die Telekom seitens des Bundes und der KfW fehlten jedoch gänzlich.

Rechtsanwalt Peter Gundermann: „Dem weithin unbeachteten Urteil des LG Bonn zufolge ist die Telekom ein milliardenschweres Haftungsrisiko beim Dritten Börsengang eingegangen, für das sie keine Entschädigung vom Bund oder der KfW erhielt. Über dieses bis zu 13 Milliarden schwere Risiko wurden die Zeichner der Dritten Tranche jedoch im Börsenprospekt nicht aufgeklärt. Es hätte daher zweifelsohne prospektiert werden müssen.“

Ausgang des OLG-Verfahrens noch offen – BGH hat das letzte Wort

Bekanntlich stellen die Streit-Komplexe VoiceStream und Immobilienbewertung nur einen Teil der im Musterprozess insgesamt zu verhandelnden Vorwürfe gegen die Telekom dar. „Nach den bisherigen Äußerungen des Senats, zuletzt in der mündlichen Verhandlung vom 15.01.2009, müssen wir zur Zeit realistisch davon ausgehen, dass das OLG noch in diesem Jahr zu Lasten der Kläger entscheiden will. Doch werden wir weiter dafür kämpfen, bereits in dieser Instanz für die Kläger zu gewinnen. Denn das OLG vertritt nicht nur zur Frage der Falschbewertung der Immobilien aus unserer Sicht Rechtspositionen, die der Überprüfung des BGH nicht standhalten werden. Wir bleiben daher davon überzeugt, das Musterverfahren für die Anleger spätestens vor dem BGH zu gewinnen“, so Rechtsanwalt Andreas Tilp.

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