Pressemitteilung

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkrediten

Die Bankenlobby hat sich endgültig durchgesetzt – das ewige Widerrufsrecht endet nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 21. Juni 2016 um 24:00 Uhr! Verbraucher müssen nun aktiv werden!

Kirchentellinsfurt, 

Das Widerrufsrecht für Millionen zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossener Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung erlischt endgültig am Dienstag, 21. Juni 2016, um 24.00 Uhr.

Das Widerrufsrecht bei bereits abgeschlossenen Immobilienkreditverträgen soll nachträglich beschnitten werden. Sofern die bei Vertragsschluss erteilte Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist haben die Kreditnehmer ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht. Dieses Recht wird den Verbrauchern nunmehr genommen, denn das Widerrufsrecht kann nun höchstens noch bis zum 21 Juni 2016 ausgeübt werden können.

„Das Widerrufsrecht bei fehlerhafter oder fehlender Information ist ein zentrales Verbraucherrecht, das nicht abgeschafft werden darf. Denn ohne das scharfe Schwert des Widerrufsrechts werden Verbrauchern gegenüber gesetzeswidriger Fehlinformationen von Banken und Sparkassen bei Immobilienkrediten sanktionslos“, so Rechtsanwalt Heinrich von Tilp.

Betroffenen Verbrauchern raten wir daher: Lassen Sie Ihre Kreditverträge zeitnah überprüfen, ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht.

Die Kanzlei Tilp bietet eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrungen und eine kostenlose Schätzung der sich aus dem Widerruf ergebenden finanziellen Ansprüche.

Weitere Informationen finden Sie unter https://tilp.de/widerruf-von-verbraucherdarlehen.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

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