Statement der Kanzlei TILP Rechtsanwälte (Vertreter des Musterklägers) zum ersten Prozesstag im Telekom-Prozess
Kirchentellinsfurt, 07.04.2008
- „Der erste Verhandlungstag hat inhaltlich nicht viel Überraschendes gebracht. Nach der Diskussion der ersten von insgesamt 187 zu klärenden Rechtsfragen aus dem Vorlagebeschluss des Frankfurter Landgerichts ist es viel zu früh, schon von einer Tendenz im künftigen Musterbescheid des Oberlandesgerichts zu sprechen.“ Rechtsanwalt Andreas Tilp
- „Wir fühlen uns in der umfassenden Kritik des Vorsitzenden Richters Dr. Dittrich vom OLG Frankfurt am Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bestätigt. Wir weisen seit Jahren auf die inhaltlichen, organisatorischen und verfahrensspezifischen Defizite dieses Gesetzes hin.“ Rechtsanwalt Peter Gundermann
- „Wir begrüßen die vom Vorsitzenden Richter Dr. Dittrich heute selbst in die Diskussion eingeführte Frage der Verfassungswidrigkeit des KapMuG und werden diesen Aspekt zu einem passenden Zeitpunkt gegebenenfalls rechtlich aufgreifen. Dies gilt besonders dann, wenn sich eine nicht mehr zumutbare, überlange Verfahrensdauer abzeichnen sollte.“ Rechtsanwalt Andreas Tilp
- „Wir begrüßen die Resonanz des Vorsitzenden Richters Dr. Dittrich auf unseren Vorschlag, Ansprüche eventuell auch durch einen Teilbescheid zuzusprechen, damit das Verfahren beschleunigt werden kann. Ein solcher Teilbescheid könnte dann relativ schnell vom BGH in der zu erwartenden Rechtsbeschwerde überprüft werden.“ Rechtsanwalt Peter Gundermann