Kirchentellinsfurt, 14.08.2026
Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat am 12. August 2026 für einen von ihr vertretenen Privatanleger die soweit ersichtlich erste deutsche Anlegerklage gegen eine Fondsgesellschaft der Deutsche Finance Group eingereicht.
Hintergrund der Klage war die Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 19. Juni 2026, mit der die BaFin im Wege einer sofort vollziehbaren Anordnung die DF Deutsche Finance Investment GmbH unter anderem zur Herausgabe diverser Unterlagen verpflichtet und einen Sonderbeauftragten bestellt hat.
„Das Einsetzen eines Sonderbeauftragten ist ein scharfes Schwert der BaFin“, erklärt TILP-Rechtsanwalt Christoph Walker. „Die sofortige Vollziehbarkeit der Maßnahme verdeutlicht zudem, dass die BaFin „Fakten schaffen will“, was nach unserem Dafürhalten dafür spricht, dass bei der Deutsche Finance Group erhebliche finanzielle Missstände vorliegen“, ergänzt der Anwalt.
Die erst am 12. August 2026 veröffentlichten Anlegerinformationen der Deutsche Finance Group zum „Club Deal Boston II“ untermauern das finanzschwache Bild des einstigen Hoffnungsträgers der Deutsche Finance Group. Darin werden die Anleger über die Wertabschreibungen der einzigen Beteiligung des Fonds informiert sowie auch darüber, dass eine positive Fortführungsprognose des Fonds nicht mehr gegeben sein dürfte. „Den Anlegern droht hier offenbar ein Totalverlust“, sagt TILP-Rechtsanwalt Christian Palme. „Die Insolvenz des Fonds steht im Raum. Auch Anleger anderer Fonds bei der Deutsche Finance Group sollten sich um einen Rechtsbeistand bemühen. Künftige Insolvenzen weiterer Fonds sind nach unserer Auffassung nicht ausgeschlossen“.
Die Deutsche Finance Group selbst hält weitere Informationen über die Werthaltigkeit ihrer Fonds derzeit offenbar zurück. „Die jüngsten Ereignisse bei der Deutsche Finance Group und insbesondere die unzureichende Bereitstellung von Informationen um den Fonds seitens dessen Geschäftsführung führten nun zu der jüngsten Klage“, sagt TILP-Rechtsanwalt Christoph Walker. „Wir erhoffen uns dadurch, ausreichende Informationen über die Werthaltigkeit einzelner Fonds zu sammeln, sodass die Anleger endlich über den Verbleib ihres investierten Kapitals informiert werden“, ergänzt TILP- Rechtsanwalt Christian Palme.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://tilp.de/deutsche-finance-group/.
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Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat mit am 13. Mai 2026 zugestelltem Beschluss in einem von der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) geführten Verfahren die von TILP gestellten Anträge auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für zulässig erachtet.