Pressemitteilung

TILP Rechtsanwälte legt heute dem Gericht Rechtsgutachten des renommierten Prospekthaftungsrechtlers vor

TILP Rechtsanwälte legt heute dem Gericht Rechtsgutachten des renommierten Prospekthaftungsrechtlers
Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann vor – Gutachter bestätigt Prospektfehler zur 2. und 3. Tranche und sieht die Beweislast zugunsten der Kläger bei der Telekom.

Kirchentellinsfurt, 31.03.2005

Tilp Rechtsanwälte reicht heute ein für ihre Musterkläger wichtiges Rechtsgutachten beim Landgericht Frankfurt a.M. ein. Es ist das erste und einzige Gutachten, das von Klägerseite beauftragt und vorgelegt wurde. „Das Gutachten stützt die von Anfang an in unseren Klagen durchgängig vertretene Rechtsansicht und hilft damit allen Telekom-Klägern“, erklärt der Tübinger Anlegeranwalt Peter Gundermann. Erstellt wurde das Gutachten von dem anerkannten Rechtsprofessor Heinz-Dieter Assmann, der speziell für Prospekthaftungsfragen als Experte gilt.

Für Gundermann sind drei Feststellungen besonders wichtig:

  1. die Prospekte zur 2. und 3. Tranche sind fehlerhaft
  2. die Beweislast liegt bei der Telekom

Zitat aus dem Gutachten Seite 32:

„Da das Gericht vorliegend und zutreffend davon ausgeht, dass das angewandte Clusterverfahren ein unzulässiges Verfahren zur Bewertung des Grundstücksvermögens der Deutschen Telekom AG darstellte, ist als bewiesen anzusehen, dass es sich bei den Angaben über die so ermittelten Grundstückswerte um fehlerhafte Angaben handelte. Dieser Anscheinsbeweis ist widerleglich, doch obliegt die Widerlegung dem Anspruchsgegner.“

  1. diese Fehler sind auch wesentlich

Zitat aus dem Gutachten Seiten 33/34:

„Allein der Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, die Umstände betreffen, die im Allgemeinen für die Beurteilung eines Wertpapiers von wesentlicher Bedeutung sind, ist für sich genommen ein wesentlicher Umstand¦. Dasselbe gilt erst recht für den Fall, dass man den hier zu unterstellenden Prospektfehler in dem fehlenden Hinweis auf das angewandte Bewertungsverfahren sehen wollte.“

Diese drei Feststellungen sind maßgebliche Voraussetzungen für die Schadensersatzansprüche aller Kläger. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Gundermann kommt insbesondere dem Ergebnis des Gutachters zur Beweislast Prozess entscheidende Bedeutung zu: „Nun müssen die Verantwortlichen der Telekom darlegen und beweisen, dass sie nicht fehlerhaft und schuldhaft gehandelt haben. Damit bleibt den Klägern die zunächst befürchtete extrem teure Beweisführung erspart.“

Das Gutachten geht von einem schuldhaften Handeln aus, weil es genug Anzeichen gegeben habe, dass die vorgenommene Immobilienbewertung so nicht korrekt gewesen sei.

Klägeranwalt Gundermann hofft nun, dass sich das Gericht den eindeutigen Ausführungen des Gutachters anschließt und dies den Prozess beschleunigt: „Auf eventuelle Ergebnisse im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren kommt es jetzt nicht mehr an.“

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