Pressemitteilung

Daimler-Anlegerklagen: Oberlandesgericht Stuttgart bestimmt TILP- Mandanten als Musterkläger

Stuttgart/Kirchentellinsfurt, 02.12.2021

Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat mit gestern zugestelltem Beschluss in dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Daimler AG den Musterkläger bestimmt (Az. 20 Kap 1/21, Beschluss vom 01.12.2021). Dabei handelt es sich um einen von der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) vor dem Landgericht (LG) Stuttgart vertretenen privaten Anleger. In dem Musterverfahren wird geklärt, ob sich Daimler gegenüber Investoren wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten schadensersatzpflichtig gemacht hat. Der Vorwurf der Kläger lautet, dass Daimler es pflichtwidrig unterlassen hat, den Kapitalmarkt im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen in Dieselfahrzeugen zu informieren. TILP vertritt in den Daimler Anlegerklagen eine Vielzahl privater und über 200 institutionelle Anleger. Insgesamt fordern die Kläger rund 900 Millionen Euro an Schadensersatz von der Daimler AG.

„Die klagenden Investoren werfen Daimler die Verletzung kapitalmarktrechtlicher Pflichten im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vor. Insbesondere erheben die Kläger den Vorwurf, dass Daimler die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen und die hiermit verbundenen Risiken und Kosten dem Kapitalmarkt verschwiegen und diesen über die wahren Umstände getäuscht hat“, sagt TILP Geschäftsführer Alexander Heinrich. „Während der Desinformationsphase vom 10.07.2012 bis 20.06.2018 sank der Kurs der Daimler-Aktie von über 90 Euro auf unter 60 Euro. Die dadurch erlittenen Schäden sind Gegenstand der jetzigen Klagen“, führt TILP Anwalt Axel Wegner ergänzend aus.

Anmeldung zum Musterverfahren noch bis zum 31.12.2021 möglich.

Anleger, welche Daimler Aktien im Zeitraum vom 10.07.2012 bis einschließlich 20.06.2018 erworben haben, haben nunmehr die Möglichkeit, sich kostengünstig an dem Musterverfahren zu beteiligen. Aufgrund der Tatsache, dass Schadensersatzansprüche zum 31.12.2021 verjähren, ist jedoch Eile geboten, da die Anmeldung von Forderungen im KapMuG-Musterverfahren noch in diesem Jahr bei Gericht eingehen muss. TILP weist darauf hin, dass im Gegensatz zur Musterfeststellungklage die Anmeldung im KapMuG-Musterverfahren durch einen Rechtsanwalt vorgenommen werden muss.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://daimler-klage.de/.

Kontakt:

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Alexander Heinrich
Rechtsanwalt Axel Wegner
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Tel.:  +49 7121 90909-0
Fax:  +49 7121 90909-81
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