Anlegerklagen VW-Dieselgate: Positiver Verlauf der ersten Verhandlungstage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig – Haftung der Volkswagen AG gegenüber Aktionären, Anleiheerwerbern sowie Derivatekäufern möglich – Eintritt der absoluten Verjährung droht zum 31. Dezember 2018
Kirchentellinsfurt, 28.09.2018
Die Kanzleien der TILP-Gruppe vertreten bekanntlich in dem Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG (VW) und die Porsche Automobil Holding SE (PSE) in Sachen „Dieselgate“ vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig die Musterklägerin sowie weit über tausend institutionelle und private Investoren. Am 10., 11. und 17. September haben dort die ersten mündlichen Verhandlungstage stattgefunden.
Das OLG Braunschweig gab bereits zu einer Reihe von Punkten seine vorläufige Einschätzung bekannt. Danach sind rechtlich besonders vorteilhafte Ansprüche gegen VW nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), welche seit 10. Juli 2012 entstanden wären, noch nicht verjährt. Daneben bleiben aber auch eventuelle deliktische Ansprüche für den Zeitraum ab dem 6. Juni 2008 bestehen. In besonderem Maße erfolgversprechend sind nach den Ausführungen des Senates Ansprüche aus Wertpapierkäufen ab dem 24. Mai 2014. Auch die Haftung von VW gegenüber Erwerbern von Anleihen, Porsche-Vorzugsaktien sowie Derivaten hält das OLG für grundsätzlich möglich. Eventuelle Ansprüche gegen PSE wurden noch nicht erörtert.
Das OLG Braunschweig erteilte verschiedenem zentralem Verteidigungsvorbringen von VW dabei eine Absage. So könne sich VW nicht darauf berufen, vor dem 18. September 2015 von Ad-hoc-Pflichten befreit gewesen zu sein. Auch greife der Grundsatz, sich selbst keiner Straftat bezichtigen zu müssen, vorliegend nicht ein. Ferner bestätigte das Gericht, dass der Vortrag der Klägerseite in Bezug auf die Kenntnis des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Professor Martin Winterkorn von den technologischen Entwicklungen ausreichend sei, um VW die sogenannte sekundäre Darlegungslast bzgl. seiner Kenntnis aufzuerlegen. Danach muss VW substantiiert und schlüssig vortragen, warum Winterkorn keine Kenntnis von den vorgenommenen Manipulationen gehabt haben soll. Das bedeutet prozessrechtlich eine ganz erhebliche Stärkung der Rechtsposition der klagenden Anleger und Investoren.
Diese und andere positive Aussagen des OLG Braunschweig haben die Erfolgschancen der Kläger weiter deutlich erhöht. Die nächsten Verhandlungstermine sind auf den 26. November, den 3. Dezember und den 10. Dezember festgesetzt, weitere Termine folgen in 2019.
Alle geschädigten Anleger und Investoren, die zwischen dem 6. Juni 2008 und dem 18. September 2015 VW-Aktien, VW-Anleihen, Derivate auf VW-Aktien und/oder Porsche-Aktien erworben haben und bislang noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet haben, können noch bis spätestens 31. Dezember 2018 Klage einreichen. Danach droht der absolute Verjährungseintritt.
Interessenten können sich unter www.vw-klage.de kostenlos registrieren und erhalten dann umgehend weitere kostenlose Informationen.