Gericht setzt Telekom-Zivilprozess am 21. Juni 2005 fort – TILP Rechtsanwälte erwägt Gründung einer Spendenorganisation.
Frankfurt a.M, 23.11.2004
Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt / Main Wösthoff bejaht in Übereinstimmung mit unserer Kanzlei einen Prospektmangel aufgrund der rechtlich unzulässigen Anwendung des so genannten Cluster-Verfahrens bei der Immobilienbewertung. Damit sind Prospekthaftungsansprüche gegen die Deutsche Telekom AG, die Bundesrepublik Deutschland, die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie die Deutsche Bank AG grundsätzlich eröffnet. Denn diese sind nach Auffassung von Richter Wösthoff Prospektveranlasser beziehungsweise Prospektverantwortliche im Sinne des Börsengesetzes.
„Genauso bemerkenswert wie dieser 1. Massenprozess der deutschen Kapitalmarktgeschichte erwies sich der Vorschlag des Richters zum weiteren Verfahren. Er möchte das Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz (KapMuG) anwenden, zu dem es bisher nur einen Regierungsentwurf gibt. Ob und wann es überhaupt in Kraft treten wird, ist ungewiss“, so der Tübinger Kapitalmarktexperte, Rechtsanwalt Andreas W. Tilp.
TILP Rechtsanwälte hielt in der mündlichen Verhandlung bereits die von ihr verhandelte Klage für entscheidungsreif. Hilfsweise beantragte die Kanzlei, sämtliche Klageverfahren zum Zwecke der Beweiserhebung zu verbinden. Sollte der Richter dem nicht nachkommen, sondern die Klagen weiter einzeln verhandeln, beantragte Rechtsanwalt Tilp für seine Kläger die Gewährung von Prozesskostenhilfe: „Damit würde der Staat den Klägern die Risiken eines eventuellen Sachverständigengutachtens abnehmen. Sollte es entgegen unseren Vorschlägen zu keiner Umlegung der Kostenlast kommen, werden wir eine Spendenorganisation ins Leben rufen, die speziell Mitbewerber der Telekom um Spenden bitten wird. Denn die Telekom hat sich durch die ungerechtfertigt hohen Aktienerlöse seit Jahren unzulässige Wettbewerbsvorteile verschafft.“