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Pressemitteilung

Telekom-Prozess: TILP erwartet Wende zu Gunsten der Kläger

Der Frankfurter Musterprozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom u. a. wird am Mittwoch, den 25. Januar 2012, vor dem 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt a. M. fortgesetzt. Die Verhandlung findet um 10.00 Uhr im Saal 5/6 des Gerichtsgebäudes D, Zeil 42 in Frankfurt a. M. statt.

Bekanntlich vertritt TILP den Musterkläger in diesem Prozess, welcher sich mit dem Dritten Börsengang der Telekom im Juni 2000 (DT3) befasst und für rund 17.000 Kläger klären soll, ob der damalige Börsenprospekt fehlerhaft war.

Kirchentellinsfurt, 

TILP erstreitet erneut zu Gunsten der Kläger erhebliche Erweiterungen des Vorlagebeschlusses

Im Frankfurter Musterprozess gegen die Deutsche Telekom haben sich die Chancen für die klagenden Anleger erneut deutlich verbessert. TILP erstritt seit der letzten mündlichen Verhandlung vor dem OLG vom Dezember 2010 gegen den heftigen Widerstand der Deutschen Telekom vor dem Landgericht (LG) Frankfurt a. M. weitere erhebliche Erweiterungen des sog. Vorlagebeschlusses, welcher das vom OLG abzuarbeitende Arbeitsprogramm enthält. An diese Beschlüsse ist das OLG gebunden. Sie datieren vor allem vom 08.06.2011 und 29.11.2011.

Komplex Sprint

„Aufgrund der von unserer Kanzlei insbesondere im März 2011 in den Prozess eingeführten Fakten zum Komplex Sprint gehen wir davon aus, dass der im Verkaufsprospekt DT 3 mit 8,2 Mrd. EUR angegebene Buchgewinn aus dem „Verkauf“ ihrer Sprint-Beteiligung von der Telekom um über 6,6 Mrd. EUR und damit um rund 81% überhöht angegeben war, was einen wesentlichen Prospektmangel darstellt“, erläutert Rechtsanwalt Andreas Tilp. „Diese Frage muss das OLG aufgrund des von uns erstrittenen Erweiterungsbeschlusses vom 08.06.2011 nunmehr beantworten“, ergänzt Tilp.

Komplex „Globaler Übernahmevertrag“/Verschwiegene Risiken aus drohenden US-amerikanischen class actions

Zu diesem Komplex erstritt unsere Kanzlei den Erweiterungsbeschluss vom 29.11.2011. Dabei geht es um die kompensationslose Übernahme („Globale Übernahme“) der Prospekthaftung durch die Telekom und ihrer daraus resultierenden Risiken – insbesondere auch in den USA – obwohl die Emissionserlöse aus DT 3 allein dem Bund zuflossen. Dieser Fakt ist selbst Gegenstand eines Rechtstreits, den die Deutsche Telekom derzeit vor dem OLG Köln gegen den Bund und die KfW führt. Mit Urteil vom 31.05.2011, Az. II ZR 141/09, erkannte der Bundesgerichtshof (BGH) in der Globalen Übernahme einen Verstoß gegen §§§§ 62, 57 Aktiengesetz, da die Telekom mit der Übernahme der Prospekthaftung ein erhebliches Haftungsrisiko eingegangen sei, kompensierende Gegenleistungen an die Telekom seitens des Bundes und der KfW jedoch gänzlich fehlten. Der BGH verwies die Sache an das OLG Köln zurück. Hierzu Rechtsanwalt Peter Gundermann: „Damit ist die Telekom ein milliardenschweres Haftungsrisiko beim Dritten Börsengang eingegangen, für das sie keinerlei Entschädigung vom Bund oder der KfW erhalten hatte. Dieses Risiko war bis zu 13 Milliarden EUR schwer, vor allem auch aufgrund der drohenden class actions wegen Verstößen gegen Prospektrecht in den USA. Dieses immense Risiko hat die Telekom den Zeichnern der Dritten Tranche verschwiegen.“

TILP erwartet Wende zu Gunsten der Kläger

„Angesichts der Erfolge unserer Erweiterungsanträge im Jahr 2011 erwarten wir eine Wende des Telekom-Prozesses zu Gunsten der Kläger. So oder so dürfte die Sache jedoch zum BGH gehen“, resümiert TILP-Geschäftsführer Andreas Tilp.

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