Pressemitteilung

Investoren klagen gegen die Bayer AG: Schadensersatzklagen institutioneller und privater Investoren in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro beim Landgericht Köln eingereicht

Kirchentellinsfurt, 04.01.2022

Die Tübinger Kanzleien TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („TILP“) haben mit Datum vom 30. Dezember 2021 im Auftrag von rund 320 Investoren Klagen gegen die Bayer AG („Bayer“) vor dem Landgericht („LG“) Köln auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro eingereicht. Bei den klagenden Investoren handelt es sich um 288 institutionelle Investoren wie Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften, (Rück-)Versicherungsgesellschaften sowie Pensionsfonds aus Deutschland, weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Nordamerika, Asien und Australien sowie zahlreiche weitere Privatanleger.

Die Klagen basieren auf Käufen von Bayer-Aktien (ISIN DE000BAY0017) im Zeitraum vom – jeweils einschließlich – 14. September 2016 bis 19. März 2019 (sog. Desinformationsphase). Die klagenden Investoren werfen Bayer die Verletzung kapitalmarktrechtlicher Pflichten im Zusammenhang mit der Übernahme des US-Konzerns Monsanto vor. Der Vorwurf lautet insbesondere, dass Bayer den Kapitalmarkt über die wirtschaftlichen Risiken getäuscht hat, welche die in den USA anhängigen Verbraucherklagen im Zusammenhang mit Glyphosat und dem Unkrautvernichtungsmittel Roundup für Bayer infolge der Monsanto-Übernahme mit sich brachten.

„Ein Emittent börsennotierter Wertpapiere muss den Kapitalmarkt über Insiderinformationen unverzüglich und vollumfänglich in Kenntnis setzen. Dies hat Bayer nach unserer Überzeugung nicht getan, weder in seinen Finanzberichten noch in Ad-hoc-Mitteilungen. Die Kläger haben deshalb die Bayer-Aktien zu teuer erworben, weshalb Bayer nach unserem Dafürhalten auf Schadensersatz haftet“, erklärt TILP-Rechtsanwalt Axel Wegner.

Hintergrund:

Die am 23. Mai 2016 bekannt gegebene und am 07. Juni 2018 vollzogene Monsanto-Übernahme stellt mit einem Kaufpreis von 63 Milliarden USD die bis dato größte Unternehmensakquisition der deutschen Wirtschaftsgeschichte dar. Die Übernahme des Monsanto-Konzerns barg für Bayer jedoch erhebliche finanzielle Risiken. So wurde Monsanto bzw. Bayer in den USA im Zusammenhang mit dem von Monsanto entwickelten und vertriebenen Herbizid „Roundup“ im Zeitraum vom 10. August 2018 bis 13. Mai 2019 in drei Gerichtsverfahren in den USA zu immensen Schadensersatzzahlungen verurteilt. In Folge dieser Urteile wurden allein im Zeitraum zwischen dem ersten Urteil im Fall von Dewayne Johnson am 10. August 2018 und der Entscheidung im Fall Hardeman im März 2019 über 30 Milliarden Euro an Marktkapitalisierung vernichtet. Die hieraus resultierenden Schäden sind Gegenstand der jetzigen Klagen.

Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat infolge dieser immensen Kursverluste bereits im Juli 2020 für einen privaten Anleger eine Pilotklage gegen Bayer erhoben und gleichzeitig die Einleitung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz („KapMuG“) beantragt. Das LG Köln hat diesen Antrag als zulässig erachtet und mit Datum vom 15. Dezember 2021 im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht. „Mit den nun eingereichten Klagen haben wir alle weiteren formellen Voraussetzungen für die Durchführung eines Musterverfahrens nach dem KapMuG geschaffen. Wir rechnen nun damit, dass das LG Köln in den nächsten Monaten einen Vorlagebeschluss erlassen wird, so dass das Musterverfahren möglicherweise noch im Jahr 2022 beginnen kann“, betont TILP-Rechtsanwalt Christian Herrmann.

Die TILP-Kanzleien kooperieren im Schadensfall Bayer erneut mit einem Finanzierungskonsortium um DRRT. Selbiges Konsortium ist bereits aus Verfahren wie Wirecard und Daimler bekannt. Im Daimler-Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart vertritt die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bekanntlich auch den Musterkläger.

Kontakt:

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Axel Wegner
Rechtsanwalt Christian Herrmann
Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany
Tel.: +49 7121 90909-0
Fax:  +49 7121 90909-81
Mail: medien@tilp.de
www.tilp.de

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