Kirchentellinsfurt, 28.02.2025 — Fall Wirecard – Bayerische Oberste Landesgericht erlässt Teil-Musterentscheid – EY bleibt  Musterbeklagte – BGH wird entscheiden müssen

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat heute im Wege einer Teil-Musterentscheidung bezüglich des Vorlageschlusses des LG München I vom 14.03.2022, Az. 3 OH 2767/22 entschieden, dass die Fragen zur Haftung der EY GmbH & Co. KG (vormals Ernst & Young GmbH, „EY“) gegenüber geschädigten Anlegern nicht in den Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) fielen und deshalb in Einzelverfahren geklärt werden müssten.

Weichenstellung im Wirecard-Bilanzskandal: Klagen wegen vorsätzlichen Bilanzfälschungsdelikten gegen Wirtschaftsprüfer Ernst & Young und (Ex-)Vorstandsmitglieder der Wirecard AG eingereicht.

Weichenstellung im Wirecard-Bilanzskandal: Klagen wegen vorsätzlichen Bilanzfälschungsdelikten gegen Wirtschaftsprüfer Ernst & Young und (Ex-)Vorstandsmitglieder der Wirecard AG eingereicht – Ausweitung des KapMuG-Musterverfahrens – 30.000 Anleger bei TILP registriert – Entschädigungsfonds für BaFin-Versagen gefordert.