Rechtsschutzversicherung muss Prospekthaftungsklage gegen die Telekom decken
Am heutigen 21.05.2003 hat der BGH unter dem Az. IV ZR 327/02 ein Grundsatzurteil zur Deckungspflicht von Rechtsschutzversicherern für börsengesetzliche Prospekthaftungsklagen gefällt.
Tilp & Kälberer Rechtsanwälte reicht Klage gegen Telekom ein
Bekanntlich vertritt die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Tilp & Kälberer, Kirchentellinsfurt bei Tübingen, eine Vielzahl von geschädigten Telekom-Aktionären