Im Fall Wirecard gibt es aktuelle Neuigkeiten.
Kirchentellinsfurt, 05. Mai 2022
Wir hatten Sie in der Vergangenheit bereits informiert, dass der Insolvenzverwalter auf Feststellung der Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Wirecard AG für die Jahre 2017 und 2018 geklagt hat. Über diese Klage hat heute das Landgericht München I entschieden: Die Bilanzen des Zahlungsdienstleisters Wirecard aus den Jahren 2017 und 2018 waren nach Erkenntnissen des Landgerichts München I falsch. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, jedoch liegt nun auch eine gerichtliche Entscheidung vor, die klar feststellt, dass Wirecard gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung verstoßen hat. Dies hat das Landgericht heute gegenüber TILP bestätigt.
Was bedeutet das für das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH (EY) und für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche der Anleger und Investoren?
Die Richtigkeit der Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse der Wirecard AG sind elementarer Bestandteil der von TILP gestellten sog. Feststellungsziele des Kapitalanleger-Musterverfahrens. Bitte sehen Sie hierzu auch unsere Informationen zum Vorlagebeschluss des Landgerichts München I vom 15.03.2022 auf www.wirecard-klage.de. Gegenstand dieser Feststellungsziele sind selbstverständlich auch die Geschäftsberichte der Jahre 2018 und 2019. Das Landgericht München I hat mit seinem heutigen Urteil unsere Rechtsauffassung in Bezug auf die Fehlerhaftigkeit der Geschäftsberichte gestärkt.
TILP hatte diese Fragen bereits zu Beginn der juristischen Auseinandersetzung auch zum Gegenstand des Kapitalanleger-Musterverfahrens gemacht, da die Jahresabschlüsse von EY testiert wurden.
Die vollständige Begründung des Urteils liegt heute noch nicht vor. Jedoch hatte der Insolvenzverwalter im Rahmen der mündlichen Verhandlung, welche TILP beobachtet hat, aus unserer Sicht schlüssig, durch Vorlage von Kontoauszügen, dargelegt, dass die „1,9 Mrd. TPA-Gelder“ nicht vorhanden sind.
In der heutigen Tagespresse wird auch die Frage aufgeworfen, ob der Insolvenzverwalter nunmehr die Aktionäre auffordern wird, die erhaltenen Dividenden für die betreffenden Jahre zurückzuzahlen. Dies wäre juristisch durchaus im Bereich des Möglichen, es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich der Insolvenzverwalter zu dieser Frage positioniert. Aus unserer Sicht könnten dem rein praktische Machbarkeitshindernisse entgegenstehen. Daher kann hierzu zum aktuellen Zeitpunkt leider noch nichts Konkreteres gesagt werden.
Über den weiteren Fortgang des Verfahrens halten wir Sie auf dem Laufenden.
Sie werden in den kommenden Wochen von uns noch eine umfassende Sachverhaltsdarstellung zu den erfolgversprechenden Verfahrenssträngen erhalten, sowie eine Information zu Ihren konkreten Handlungsmöglichkeiten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld, da die Vorbereitung sehr zeitintensiv ist.
Ausführliche Informationen zum Fall Wirecard finden Sie unter: www.wirecard-klage.de