Telekom-Prozess: LG Frankfurt am Main erlässt Vorlagebeschluss – Hoffnung auf mündliche Gerichtsverhandlung beim OLG Frankfurt noch in diesem Jahr
Kirchentellinsfurt, 20.07.2006
Die 7. Handelskammer des Frankfurter Landgerichts hat unter dem Vorsitz von Richter Meinrad Wösthoff im Rahmen des laufenden Verfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) nun den Vorlagebeschluss an das Frankfurter Oberlandesgericht erlassen.
Der Vorlagebeschluss (Az 3/7 OH 1/06) benennt neun Verfahren von neun verschiedenen Kanzleien, darunter erwartungsgemäß auch ein Verfahren der Kanzlei TILP Rechtsanwälte. Da sich der ergangene Vorlagebeschluss ausschließlich auf Verfahren im Zusammenhang mit der sogenannten dritten Tranche des Telekom-Börsengangs bezieht (Prospekt Deutsche Telekom vom 26.5.2000), ist nach Einschätzung der Kanzlei TILP Rechtsanwälte in naher Zukunft zudem mit einem Vorlagebeschluss zur zweiten Telekom-Tranche zu rechnen.
Rechtsanwalt Andreas Tilp: „Wir hoffen, dass der Musterkläger nun bald bestimmt wird und es noch in diesem Jahr zu einer mündlichen Verhandlung über dessen Verfahren kommt.“
Der nun ergangene Vorlagebeschluss zum Telekom-Verfahren ist unanfechtbar und für das Frankfurter Oberlandesgericht nach § 4 Abs. 1 KapMuG bindend. Dieses Gericht bestimmt nun nach „billigem Ermessen“ (§ 8 Abs. 2 KapMuG) durch Beschluss zunächst den Musterkläger aus allen beim Landgericht Frankfurt registrierten Klägern. Rechtsanwalt Peter Gundermann konkretisiert: „Das Oberlandesgericht ist durch den Vorlagebeschluss zwar inhaltlich und thematisch, jedoch nicht bei der konkreten Auswahl des Musterklägers festgelegt“.
Entscheidend bei der Auswahl eines Musterklägers sind dabei sowohl die Höhe des Anspruchs, soweit er Gegenstand des Musterverfahrens ist, als auch die Verständigung mehrerer Kläger auf einen Musterkläger. Der OLG-Beschluss hierzu kann nicht angefochten werden.
Nach der Bekanntmachung des künftigen Musterverfahrens im Klageregister durch das OLG Frankfurt setzt das Frankfurter Landgericht von Amts wegen alle bereits anhängigen oder bis zum Erlass des Musterentscheids noch anhängig werdenden Verfahren aus, deren Entscheidung von der im Musterverfahren zu treffenden Feststellung oder der im Musterverfahren zu klärenden Rechtsfrage abhängt.
TILP Rechtsanwälte betreut mehr als 300 Mandanten im sogenannten Telekom-Prozess.