Nach Ad-hoc-Mitteilung zum verschobenen Wirecard-Geschäftsbericht: TILP sieht weitere erhebliche Verstöße gegen das Kapitalmarktrecht und plant Erweiterung des Musterverfahrens zum Wirecard-Bilanzskandal – Keine Klagen gegen EY – Kostenlose Registrierung für Anleger und Investoren unter www.wirecard-klage.de
Kirchentellinsfurt, 18.06.2020
Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) sieht sich nach der heutigen Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung der Wirecard AG (Wirecard) bestätigt, dass Wirecard mehrfach erheblich gegen deutsches und europäisches Kapitalmarktrecht verstoßen und sich damit gegenüber Anlegern und Investoren schadensersatzpflichtig gemacht hat.
Die nunmehr bekannt gewordenen Informationen erhöhen die Chancen der Anleger auf Schadensersatz deutlich: „Die Ad-hoc-Mitteilung von heute untermauert unsere Einschätzung, dass bei Wirecard in der Vergangenheit in ganz erheblichem Maße falsch bilanziert wurde. Zusätzlich zu den von uns bisher schon angenommenen Verstößen halten wir die Kapitalmarktkommunikation von Wirecard daher nunmehr auch wegen falscher Bilanzierung für eklatant falsch und irreführend. Was zunächst als Compliance-Skandal begann, hat sich nach unserer Überzeugung nun endgültig zu einem handfesten Bilanzskandal ausgeweitet“, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp.
Nach der heutigen Aufdeckung der zusätzlichen Umstände ist auch das beantragte Musterverfahren gegen Wirecard nun um weitere Gesichtspunkte zu erweitern. Die Kanzlei TILP wird daher zeitnah entsprechende Musterverfahrensanträge beim Landgericht (LG) München I einreichen.
Von einer Klage gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellsch
Hintergrund: Am 12. Mai 2020 hatte TILP die erste deutsche Anlegerklage auf Schadensersatz gegen Wirecard wegen Verstößen gegen das Kapitalmarktrecht vor dem LG München I eingereicht. TILP begründete die Klage damit, dass Wirecard dem Kapitalmarkt gravierende Mängel in seinem Compliance-System verschwiegen hat. TILP bezifferte den Schaden dabei auf mindestens 32,07% des jeweiligen von der Klägerin bezahlten Einstandskurses pro Aktie. Nach der festen Rechtsüberzeugung von TILP hat sich Wirecard wegen einer Reihe von falschen, unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber ihren Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht. Zugleich hatte TILP die Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahre
TILP hat eine Plattform unter www.wirecard-klage.de eingerichtet, auf der sich Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann kostenfrei weitere Informationen erhalten.
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