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So haben die Anleger Mitte Oktober Schreiben der HIT Treuhand GmbH erhalten, in dem sie der Treuhänderin Weisungen für eine Gesellschafterversammlung geben sollen, welche aus unserer Sicht nichts weniger bedeuten könnte, als erhebliche Verluste zu realisieren. Die Fondsgeschäftsführung schreibt selbst in einer Anlage, dass es bei Zustimmung zu diesen Beschlüssen, nur noch zu einem Gesamtrückfluss von 63,5 % kommen könnte.
TILP wurde von Anlegern zur rechtlichen Einordnung befragt. Wir sehen nach erster Sichtung bereits heute, dass wesentliche Fragen in den vorliegenden Informationen unbeantwortet bleiben:
Einige dieser Fragen lauten:
Vor besonderer Bedeutung für die Anleger:
TILP wird die Sach- und Rechtslage weiter aufarbeiten und rät Anlegern, sich zu informieren und anwaltlichen Rat einzuholen.
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