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LCF Blockheiz
kraftwerke Deutschland 3

Die aktuelle Situation für Anleger der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co. KG ist aktuell mehr als schwierig.

TILP Rechtsanwälte Kapitalmarktrecht Bankrecht Anlagerecht
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Christoph Walker
Rechtsanwalt

Was ist passiert?

So haben die Anleger Mitte Oktober Schreiben der HIT Treuhand GmbH erhalten, in dem sie der Treuhänderin Weisungen für eine Gesellschafterversammlung geben sollen, welche aus unserer Sicht nichts weniger bedeuten könnte, als erhebliche Verluste zu realisieren. Die Fondsgeschäftsführung schreibt selbst in einer Anlage, dass es bei Zustimmung zu diesen Beschlüssen, nur noch zu einem Gesamtrückfluss von 63,5 % kommen könnte.

TILP wurde von Anlegern zur rechtlichen Einordnung befragt. Wir sehen nach erster Sichtung bereits heute, dass wesentliche Fragen in den vorliegenden Informationen unbeantwortet bleiben:

Einige dieser Fragen lauten:

  • Wer genau ist die Käuferin? Angabe gemäß handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der Luana AG. Gibt es Personenidentitäten zu den verantwortlich handelnden Personen bei der Fondsgesellschaft oder der Treuhänderin?
  • Wie genau wurde der Kaufpreis auf 4,2 Mio.€ festgelegt? Gibt es dazu ein (gebotenes) Wertgutachten eines unabhängigen Sachverständigen? Hat sich die Fondsgeschäftsführung bemüht, andere Käufer zu finden oder gab es sogar anderweitiges Interesse?

Vor besonderer Bedeutung für die Anleger:

  • Wie soll sichergestellt werden, dass Anleger im Falle einer Insolvenz nicht zur Rückzahlung der bisher erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen werden. Nach den uns vorliegenden Unterlagen scheint es eine Haftungsbegrenzung zu geben, gleichwohl wird dieses in den Informationsschreiben thematisiert. Sollen hier die Anleger nur „verängstigt“ werden und (vorschnell) allem zustimmen?
 

TILP wird die Sach- und Rechtslage weiter aufarbeiten und rät Anlegern, sich zu informieren und anwaltlichen Rat einzuholen.