Seit 2023 befindet sich die PROJECT-Gruppe in finanzieller Schieflage. Anleger müssen damit rechnen, dass der weit überwiegende Teil ihres Investments nicht aus dem noch vorhandenen Fondsvermögen bedient werden kann. Aus diesem Grund sind wir bereits seit 2023 aktiv und suchen nach anderen Wegen für Anleger, um sich schadlos zu halten. Hier haben wir zwei potenzielle Anspruchsgegner ausfindig gemacht und bereits Klagen eingereicht. Gerne zeigen wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall auf. Hierzu empfehlen wir Ihnen, sich nachfolgend kostenfrei zu registrieren.
Am 09. August 2023 wurden Vermittler geschlossener Fonds völlig unerwartet darüber informiert, dass der Vertrieb der PROJECT Metropolen 22 mit sofortiger Wirkung eingestellt wurde. Grund dafür waren zwei Insolvenzanträge für die PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH (Verantwortlich für Marketing-, Vertriebs- sowie Kundenbetreuungsaktivitäten der PROJECT Immobiliengruppe) und die PROJECT Immobilien Management GmbH (Generalplanung und Funktion der Generalunternehmerin in der Bauausführung). Beide Gesellschaften gehören zu der unabhängigen Immobiliensparte der PROJECT-Gruppe und haben ihren Sitz in Nürnberg.
Wenige Tage später, stellte auch die erste Gesellschaft der PROJECT Investment Gruppe einen Insolvenzantrag. Es handelte sich dabei um die PROJECT Vermittlungs GmbH mit Sitz in Bamberg.
Anschließend folgten die ersten Insolvenzen auf Ebene der ca. 119 Projektgesellschaften. Als Insolvenzverwalter wurde Herr Volker Böhm von der Kanzlei Schultze & Braun eingesetzt, welcher in der Zwischenzeit zahlreiche Projektgesellschaften veräußert oder deren zugrunde liegenden Immobilienprojekte fertigstellen hat lassen.
Um die Auswirkungen der Insolvenz der Projektgesellschaften auf Sie als Anleger zu verstehen, ist es unerlässlich, sich zunächst die Grundstruktur der PROJECT-Gruppe vor Augen zu führen.
1. Project-Fonds (Ebene 1)
Als Anleger haben Sie sich entweder unmittelbar (als Kommanditist) oder mittelbar (als Treugeber) an einer Fondsgesellschaft beteiligt und dort mittels einer Einmaleinlage oder über einen Ratensparplan Geld investiert. Bei den PROJECT-Fonds handelt es sich um sog. Alternative Investmentfonds (AIF), welche im Unterschied zum „normalen“ Investmentfonds ein Geldvermögen darstellen, das nicht für Investitionen in Aktien und Wertpapiere vorgesehen ist, sondern für eine Investition in Sachwertanlagen.
-> Die PROJECT-Fonds sind derzeit nicht von den Insolvenzen betroffen. Stattdessen wurde bei den meisten Fonds der Gesellschaftszweck per Beschluss geändert und die Fonds befinden sich in der Liquidationsphase, welche jedoch wahrscheinlich noch mehrere Jahre andauern wird.
2. PROJECT-Fonds Zwischengesellschaft (Ebene 2)
Von den PROJECT-Fonds wurde das investierte Kapital an eine – teilweise auch mehrere – Zwischengesellschaften weitergegeben. Erst von den Zwischengesellschaften wurde das Geld dann an verschiedene Projektgesellschaften (Ebene 3) verteilt.
-> Auch diese Gesellschaften sind nicht insolvent.
3. Projektgesellschaft (Ebene 3)
Auf Ebene der Projektgesellschaften wickelte die PROJECT unter Einschaltung verschiedener Unternehmen der PROJECT-Immobiliengruppe den Grundstückskauf, die Planung, den Bau sowie den Verkauf der Wohnungen oder Gewerbeeinheiten ab.
Typisch für die Grundstruktur bei der PROJECT ist, dass eine breite Streuung auf Ebene der Projektgesellschaften stattfand, so dass ein PROJECT-Fonds (Ebene 1) teilweise an zehn oder mehr Projektgesellschaften (Ebene 3) beteiligt ist. Selbst die älteren Project-Fonds (Ebene 1) sind hiervon nicht verschont, da Rückflüsse aus realisierten Immobilienprojekten in neue Projekte (Ebene 3) reinvestiert wurden.
Gerne bewerten wir Ihren Sachverhalt und erstellen Ihnen eine kostenlose rechtliche Ersteinschätzung. Bitte füllen Sie daher folgende Eingabefelder aus, sodass wir uns mit Ihnen schnellstmöglich in Verbindung setzen können:
Obwohl eine Insolvenz des Project-Fonds (Ebene 1), in welchen Sie investiert haben, derzeit nicht unmittelbar bevorsteht, wirken sich die Insolvenzen der Projektgesellschaften (Ebene 3) mittelbar auf Sie aus. Denn das Wohl und Wehe Ihrer Investition hängt von weiteren Entscheidungen auf Ebene der Projektgesellschaft (Ebene 3) ab. Die von Ihnen und anderen Anlegern nur mittelbar in diese Gesellschaften getätigte Investition führt dazu, dass eine Gläubigerstellung der Anleger nach der Insolvenzordnung nicht vorliegt. Die Möglichkeit, den Insolvenzverwalter über den Gläubigerausschuss bei seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen ist damit ausgeschlossen. Auch die Möglichkeit eine Gläubigerversammlung einzuberufen oder an einer solchen teilzunehmen ist für Anleger nicht gegeben. Anleger sind in ihren rechtlichen Möglichkeiten formell also stark eingeschränkt.
Mittlerweile zeigt uns die Erfahrung, dass eine außergerichtliche Einigung mit den PROJECT-Verantwortlichen nicht möglich ist. Geschäftsberichte werden regelmäßig nur stark verzögert veröffentlicht, Fragen von Anlegern nur unzureichend bzw. durch allgemeine FAQs beantwortet und Rückflüsse der Anlegergelder sind nach unserer Einschätzung nur noch im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentbereich zu erwarten. Somit gibt es für Anleger, welche sich in Sachen PROJECT schadlos halten möchten, nur die Möglichkeit der Einreichung einer Klage. Hierzu beraten wir Sie gerne!
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.
Managing Partner | Rechtsanwalt | Bankkaufmann | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
You need to load content from reCAPTCHA to submit the form. Please note that doing so will share data with third-party providers.
More Information