Am 09. August 2023 wurden Vermittler geschlossener Fonds völlig unerwartet darüber informiert, dass der Vertrieb der PROJECT Metropolen 22 mit sofortiger Wirkung eingestellt wurde. Grund dafür waren zwei Insolvenzanträge für die PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH (Verantwortlich für Marketing-, Vertriebs- sowie Kundenbetreuungsaktivitäten der PROJECT Immobiliengruppe) und die PROJECT Immobilien Management GmbH (Generalplanung und Funktion der Generalunternehmerin in der Bauausführung). Beide Gesellschaften gehören zu der unabhängigen Immobiliensparte der PROJECT-Gruppe und haben ihren Sitz in Nürnberg.
Wenige Tage später, stellte auch die erste Gesellschaft der PROJECT Investment Gruppe einen Insolvenzantrag. Es handelte sich dabei um die PROJECT Vermittlungs GmbH mit Sitz in Bamberg.
Zu den ersten Insolvenzanträgen hat das Amtsgericht Nürnberg bereits Beschlüsse veröffentlicht und als vorläufige Insolvenzverwalter Anwälte der Kanzlei Schultze & Braun eingesetzt. In einer Pressemitteilung hatte der vorläufige Insolvenzverwalter Volker Böhm verkündet, dass in der Zwischenzeit 56 der 119 Projektgesellschaften der PROJECT-Gruppe Insolvenzanträge gestellt haben. „Weitere Insolvenzanträge von Projektgesellschaften sollen folgen“.
Ende Oktober wurden für 13 weitere Projektgesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt und das vorläufige Insolvenzverfahren der PROJECT Vermittlungs GmbH beendet und das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet.
Um die Auswirkungen der Insolvenz der Projektgesellschaften auf Sie als Anleger zu verstehen, ist es unerlässlich, sich zunächst die Grundstruktur der PROJECT-Gruppe vor Augen zu führen.
1. Project-Fonds (Ebene 1)
Als Anleger haben Sie sich entweder unmittelbar (Kommanditist) oder mittelbar (Treugeber) an einer Fondsgesellschaft beteiligt und dort als Einmaleinlage oder über einen Ratensparplan Geld investiert. Bei den PROJECT-Fonds handelt es sich um sog. Alternative Investmentfonds (AIF), welche im Unterschied zum „normalen“ Investmentfonds ein Geldvermögen darstellen, das nicht für Investitionen in Aktien und Wertpapieren vorgesehen ist, sondern für Sachwertanlagen.
2. PROJECT-Fonds Zwischengesellschaft (Ebene 2)
Von den PROJECT-Fonds wurde das investierte Kapital an eine – teilweise auch mehrere – Zwischengesellschaften weitergegeben. Erst von den Zwischengesellschaften wurde das Geld dann an verschiedene Projektgesellschaften (Ebene 3) verteilt.
3. Projektgesellschaft (Ebene 3)
Auf Ebene der Projektgesellschaften wickelte die PROJECT unter Einschaltung verschiedener Unternehmen der PROJECT-Immobiliengruppe den Grundstückskauf, die Planung, den Bau sowie den Verkauf der Wohnungen oder Gewerbeeinheiten ab.
Typisch für die Grundstruktur bei der PROJECT ist, dass eine breite Streuung auf Ebene der Projektgesellschaften stattfand, so dass ein PROJECT-Fonds (Ebene 1) teilweise an zehn oder mehr Projektgesellschaften (Ebene 3) beteiligt ist. Selbst die älteren Project-Fonds (Ebene 1) sind hiervon nicht verschont, da Rückflüsse aus realisierten Immobilienprojekten in neue Projekte (Ebene 3) reinvestiert wurden.
Gerne bewerten wir Ihren Sachverhalt und erstellen Ihnen eine kostenlose rechtliche Ersteinschätzung. Bitte füllen Sie daher folgende Eingabefelder aus, sodass wir uns mit Ihnen schnellstmöglich in Verbindung setzen können:
Obwohl eine Insolvenz des Project-Fonds (Ebene 1), in welchen Sie investiert haben, derzeit nicht unmittelbar bevorsteht, wirken sich die Insolvenzen der Projektgesellschaften (Ebene 3) mittelbar auf Sie aus. Denn, das Wohl und Wehe Ihrer Investition hängt von weiteren Entscheidungen auf Ebene der Projektgesellschaft (Ebene 3) ab. Die von Ihnen und anderen Anlegern nur mittelbar getätigte Investition führt dazu, dass eine Gläubigerstellung der Anleger nach der Insolvenzordnung nicht vorliegt. Die Möglichkeit, den Insolvenzverwalter über den Gläubigerausschuss bei seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen ist damit ausgeschlossen. Die Möglichkeit eine Gläubigerversammlung einzuberufen oder an einer solchen teilzunehmen ist für Anleger ebenfalls nicht gegeben. Ihre rechtlichen Möglichkeiten sind formell also stark eingeschränkt.
Das von Ihnen investierte Geld ist nicht verloren. Derzeit besteht vielmehr die Gefahr, dass Entscheidungen, welche nicht im Interesse der Anleger getroffen werden, zu einem Schaden führen können. Aus diesem Grund ist es aus unserer Sicht unerlässlich, möglichst die Interessen aller Anleger zu bündeln und alle Hebel in Bewegung zu setzen, um Ihre Investition zu schützen.
Registrieren Sie sich deshalb kostenfrei bei uns. Wir werden in den nächsten Tagen und Wochen intensiv die Geschehnisse rund um die PROJECT-Gruppe für Sie verfolgen und analysieren. Die gesammelten Informationen werden wir Ihnen mit einer rechtlichen Einschätzung zur aktuellen Lage kostenfrei zur Verfügung stellen.
Sobald eine rechtliche Vertretung – aus unserer Sicht – notwendig erscheint, werden wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die damit verbundenen Kosten aufklären und Ihnen die Möglichkeit bieten, uns zu mandatieren.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.
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