Mittelstand im Fokus

— Unser Angebot für den Mittelstand

— PORTFOLIOCHECK: Ein Problem beheben bevor es zu einem wird.

— Was den Mittelstand bewegt. Eine Fallauswahl.

Unser Angebot für den Mittelstand

Weit über zwanzig Jahre vertreten wir erfolgreich mittelständische Unternehmen, deren Mitarbeiter, aber auch Kommunen und kommunale Zweckverbände, Family Offices oder private Investoren in vielfältig gelagerten, hochkomplexen Fallkonstellationen im In- und Ausland.

Mal gibt es einen Wissensvorsprung auf Seiten der Bank. Mal sind Fragen besonders komplex. Mal sensibel. Wir finden mit Ihnen eine tragfähige Lösung, welche einen echten Mehrwert bietet.

Rechtsanwalt Peter A. Gundermann und sein Team stehen Ihnen als kompetente Partner gerne zur Verfügung.

UNSER PORTFOLIOCHECK:
Ein Problem beheben bevor
es zu einem wird.

Prüfen Sie Verträge im Vorfeld der Geschäftsbeziehung und nutzen Sie unser Know-How.

Sie sind sich nicht sicher, ob eine vertragliche Vereinbarung Nachteile birgt? Als besondere Serviceleistung bieten wir im Vorfeld einer Beauftragung einen kostenlosen unverbindlichen Portfoliocheck an. Dies bedeutet, wir sichten Ihre Kreditverträge und Finanzunterlagen nach problematischen Vertragskonstellationen und Investments – unverbindlich und kostenfrei.

Ebenfalls bieten wir an, Ihre Depotwerte auf etwaige Rechtsverfolgungen im Ausland hin zu überprüfen. Hierunter fallen insbesondere Settlements in den USA. Wir informieren Sie, ob eine Rechtsverfolgung im Ausland Aussicht auf Erfolg hat und wirtschaftlich sinnvoll wäre.

Kosten fallen erst an, wenn nach diesem unverbindlichen Portfoliocheck eine konkrete Beauftragung unserer Kanzlei für eine eingehende Beratung oder Vertretung nach außen begründet wird.

Kostentransparenz

Natürlich ist die Kostenfrage für Sie wichtig. Wir informieren Sie bereits im Rahmen der Mandatsbegründung möglichst umfassend, um von Beginn an eine transparente und vertrauensvolle Grundlage zu schaffen. Sie benötigen ein flexibles Vergütungsmodell? Sprechen Sie uns gerne an. Wir stehen im gesetzlich zulässigen Rahmen flexiblen Vergütungsmodellen, auch mit Erfolgskomponenten, aufgeschlossen gegenüber. Auch Finanzierungsmodelle können wir bei geeigneten Fallkonstellationen und im Bedarfsfall über Kooperationspartner organisieren.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Was den Mittelstand bewegt.
Eine Fallauswahl.

Fehlerhafte Finanzierungsberatung und benachteiligende Vertragsrahmenbedingungen

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes trifft die Bank bei einem Finanzierungsberatungsvertrag gegenüber einem Darlehensnehmer die Verpflichtung zur Aufklärung über die spezifischen Nachteile, Risiken und die vertragsspezifischen Besonderheiten der empfohlenen Finanzierungsform.

Vor allem in Kombination mit Fremdwährungselementen und/oder strukturierten Finanzprodukten (z.B. Swaps) ist höchste Vorsicht geboten.

Das Risiko des konkreten Finanzierungskonzepts darf dabei nicht verschleiert werden.

Auch eine bloße Verteuerung durch eine solche fehlerhafte Kreditkonstruktion kann als Schaden verfolgt werden.

Wir prüfen, ob die gewählte Finanzierung dieser Grundsätzen entspricht und – falls nicht – raten wir zu einer vertraglichen Nachbesserung bzw. zur Verfolgung des bereits eingetretenen Schadens.

Daneben enthalten die von der Bank in Darlehensverträge eingebauten mathematischen Rahmenbedingungen (z.B. in Zinscap-Formeln) mitunter Falschbezeichnungen und Fehler, die wirtschaftlich oftmals zu Lasten des Kunden gehen. Wir können diese teilweise erheblichen Nachteile über Sachverständige konkret berechnen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung darauf begründeter Ansprüche.

Fehlerhafte Finanzberatung und Vermögensverwaltung

Mittelständler, Kommunen, Family Offices, Profisportler , Ärzte, Apotheker und sonstige Investoren werden zur angeblichen „Optimierung“ ihres Finanz- und/oder Zinsmanagements, Ihres Vermögens oftmals Ziel fragwürdiger Empfehlungen bzw. Vermögensmanagemententscheidungen.

Darunter finden sich mitunter Finanzprodukte, denen regelmäßig ein schwerwiegender, jedoch nicht offen gelegter Interessenskonflikt innewohnt.

Daneben sind das Anlegerprofil des Kunden und dessen Vorgaben für die Anlage (in der Vermögensverwaltung sogenannte „Anlagerichtlinien“) zu beachten. Die Produktbesonderheiten und Risiken sind dem Kunden korrekt, umfassend und rechtzeitig vor Beauftragung zu beschreiben.

Wir untersuchen in diesem Zusammenhang die im Vorfeld zu Ihrer Information verwendeten Verkaufsunterlagen und Präsentationen nach fehlerhaften und unvollständigen Darstellungen, aber auch, ob z.B. im Rahmen einer Vermögensverwaltung nach Vertragsschluss korrekt agiert wurde.

Zusätzlich prüfen wir für Sie die sonstigen vorhandenen Dokumentationen (z.B. Anlagerichtlinien, Beratungsprotokoll) und die Richtigkeit von Vermögensverwaltungsentscheidungen.

Was bewegt den Mittelstand in den Zeiten des Corona-Virus?

Viele mittelständische Unternehmen sind von der Corona-Krise unmittelbar oder mittelbar betroffen. Dies betrifft v.a. auch ihre finanziellen und wirtschaftlichen Dispositionen und Dispositionsmöglichkeiten. Die Börsen weltweit sind in Aufruhr. Es herrscht Panikstimmung wie in den Zeiten des Zusammenbruchs des Neuen Marktes, den Ereignissen am 11.09.2001 in New York und zuletzt im Zusammenhang mit der Insolvenz der Bank Lehman Brothers. Erhebliche Reisebeschränkungen und Verhängung von Notfallmaßnahmen beinträchtigen den freien Handel und belasten viele Bereiche des Mittelstands in Deutschland. Dessen Sorgen und Probleme im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts nehmen wir uns gerne an und suchen nach geeigneten Lösungen, ggf. auch mit Kooperationspartnern aus anderen Rechtsgebieten und Ländern, wenn es nötig ist.